noch einmal zum Thema Kündigungsfristen. Ich meine, es hätte schon einmal was gegeben, habe es aber leider nicht gefunden.
Welche Dauer des Mietvertrages ist bei der Entscheidung über die Kündigungsfrist gültig: der Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder der bis zur tatsächlichen Beendigung des Mietvertrages ?
noch einmal zum Thema Kündigungsfristen. Ich meine, es hätte
schon einmal was gegeben, habe es aber leider nicht gefunden.
Welche Dauer des Mietvertrages ist bei der Entscheidung über
die Kündigungsfrist gültig: der Zeitraum bis zum Zeitpunkt der
Kündigung oder der bis zur tatsächlichen Beendigung des
Mietvertrages ?
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht das Ende des Mietverhältnisses. Wenn Du also am 01.07.1998 in eine Wohnung eingezogen bist, die Kündigung geht aber bis 30.06.2003 bei dem Vermieter ein, bist Du nicht länger als fünf Jahre in der Wohnung und hast drei Monate. Kündigst Du jedoch nach dem 01.07.2003 und geht die Kündigung bis zum 03.07.2003 beim Vermieter ein, dann hast Du bei Altverträgen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Dein Mietverhältnis dauert dann nämlich, am 01.07.2003 länger als fünf Jahre, auch wenn es nur ein Tag ist. Gerade durch das Urteil des BGH ist wieder einmal notwendig hinzuweisen, dass es immer sinnvoll ist, die Kündigung nicht am letzten Tag, sondern einige Zeit zuvor bereits dem Vermieter zu übersenden.