Kündigungsfristen, mündlicher Mietvertrag zu zweit

Hallo,

vielleicht habe ich ja großes Glück und hier kennt sich jemand richtig gut aus und kann mir weiterhelfen.

Der Fall ist leider recht kompliziert.

Wir sind eine WG und sind zum November innerhalb des Hauses in eine neue Wohnung eingezogen. Unsere Vermieterin wohnt im selben Haus und wollte Wohnungen mit uns tauschen.

Der Mietvertrag sollte die ganze Zeit auf mich und eine andere Mitbewohnerin laufen (es wohnen ingesamt vier Leute hier).

Wir haben paar Male nach einem schriftlichen Mietvertrag gefragt, dieser wurde aber dann nie unterschrieben. Wir warteten die ganze Zeit darauf, hatten es aber aufgrund noch ausstehender anderer Vereinbarungen (Übernahme von Möbeln und all solcher komplizierterer Dinge) irgendwann auch ein bisschen „laufen“ lassen.

Nun zieht die andere „Hauptmieterin“ (wie gesagt: Das waren bisher alles nur mündliche Absprachen) zum April aus. Ich weiß nicht, ob sie schriflich gekündigt hat, aber die Vermieterin weiß es und hat es wohl akzeptiert.

Die Vermieterin teilte mir dann bei der Gelegenheit auch mit, dass sie nicht mehr wolle, dass ICH weiterhin (eine) Hauptmieterin bleibe.
Sie will die Tage mal darüber sprechen, wer von uns es stattdessen übernehmen könne, Hauptmieter zu werden (ab April meinte sie wohl).

Abgesehen von den zwischenmenschlich ziemlich krassen Dingen, die da gerade abgelaufen sind und abgesehen davon, dass wir hier ganze 2 Wochen in der gesamten Wohnung keine Heizung hatten und wirklich froren, dass die Wohnung völlig heruntergekommen übergeben wurde (in einem Zimmer war der ganze Fußboden voller Ratten-Köttel, mehrere Türklinken fallen ab, und so weiter), dass wir sofort sprangen und einen neuen Kühlschrank kauften, als sich unsere Vermieterin beschwerte, dass unser alter zu laut sei, dass wir ohne Murren zustimmten, sieben(?) Jahre alte Küchenmöbel für 300 Euro abzukaufen, die neu vierhundert irgendwas gekostet haben sollen, und auch abgesehen davon, dass hier noch Wochen bzw. sogar Monate lang fremde Möbel und Lampen in der Wohnung standen. Und auch abgesehen davon, dass wir nicht vorgewarnt (oder hinterher wenigstens informiert) wurden, als hier zwischen den Jahren, als wir nicht da waren, die Vermieterin in die Wohnung und einzelnen Zimmer ging und Lampenfassungen und Lampenschirme abschraubte, die noch hier gehangen hatten,…

Also abgesehen davon stellen sich mir nun einige grundlegende Fragen:

  • Bin ich nun ebenfalls zum April aus dem (mündlichen) Mietvertrag draußen? Die zweite Hauptmieterin zieht ja aus und hat wohl gekündigt.

Mittlerweile kennen wir unsere Vermieterin recht gut, und sie ist wirklich Meisterin (im übrigen auch Anwältin und als solche wohl im Mietrecht aktiv) darin, die Dinge zu ihrem Vorteil auszulegen.
Von daher würde es uns nicht wundern, wenn sie einerseits mir „verbietet“, ab April noch Hauptmieterin zu sein, andererseits aber im Fall der Fälle auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen würde, falls ich beschlösse, nun schon zum April auszuziehen.

Was sie nämlich nicht weiß: Hier will mittlerweile keiner der verbleibenden Mieter mehr Hauptmieter werden. Ihr würden eventuell(!) also sogar Mietausfälle ab April drohen.
Das würde sie sicher nicht zulassen.

Bevor ich jetzt zum Mieterschutzverein gehe und da auch wieder 99 Euro (20 plus 79) für die Mitgliedschaft auf den Tisch lege, wollte ich mal hier reinhorchen, ob vielleicht jemand was Hilfreiches dazu sagen kann.

Tausend Dank im Voraus!

Hallo, kenne mich WG’s leider gar nicht aus. Nur soviel, Mietverträge, auch Mündliche, können nur von ALLEN Mietern gemeinsam SCHRIFTLICH gekündigt werden, alles Andere ist unwirksam.

Tut mir leid, ist mir zu " heiss". Evtl. beim Mieterverein anfragen. mfg

hast du deiner vermieterin mehr als 2x die komplette miete überwiesen?

Hallo Fred!
Danke für Deine Antwort!!
Allerdings kann ich das zunächst mit meinem naiven Verständnis gar nicht so ganz glauben: Hieße das im Extremfall dann nicht, dass, wenn A und B gemeinsam eine Wohnung anmieten, die Person A die Person B ein Leben lang am Auszug hindern kann?!? Das wäre ja eine Katastrophe für B.

??

Hallo, kenne mich WG’s leider gar nicht aus. Nur soviel,
Mietverträge, auch Mündliche, können nur von ALLEN Mietern
gemeinsam SCHRIFTLICH gekündigt werden, alles Andere ist
unwirksam.

Ja, kann ich verstehen :wink:

Sind beim Mieterverein eigentlich richtige Anwälte? (Kostet ja auch Geld, und wenn ich dann am Ende eh wieder nur zu einem Fachanwalt weitergeschickt werde, bin ich irgendwann arm.)

Tut mir leid, ist mir zu " heiss". Evtl. beim Mieterverein
anfragen. mfg

Ja, leider.

Ich hatte auch schonmal irgendwo gelesen gehabt, dass ich damit das Mietverhältnis eingegangen bin.

Aber ist die zweite Hauptmieterin damit dann komplett aus dem Schneider? Die zieht ja zum April aus (und hasst mich und hat daher ja auch die Vermieterin gegen mich aufgehetzt… ziemlich miese Geschichte).

Kann man mich wirklich ZWINGEN, einen Vertrag, den ich zuvor nur zur Hälfte schulterte, nun komplett alleine zu tragen??? Schließlich ist die Miete, für die ich dann alleine verantwortlich bin, plötzlich doppelt so hoch!

hast du deiner vermieterin mehr als 2x die komplette miete
überwiesen?

Ja, da sind eben die Mietexperten und auch RA.PS:Ich kann nur jedem empfehlen, im MV Mitglied zu werden. Bei dem Jahresbeitrag - Höhe mir zZ unb.- lohnt es sich immer, denn wenn etwas Im Haus oder dem Mietvertrag geschieht, sind wir Mieter im die Schwachen und haben die Experten zur Hand, deren tägliches Brot es ist undzeitlich immer auf der Höhe.
Ohne dem ist für mich am falschen Ende gespart, wenn Sie mal die Anwaltskosten für einen Streit- Prozess zahlen müssten.
drücke die Daumen ! mfg

Hallo, wenn man sich nicht einig ist, muss tatsächlich gerichtlich die Unterschrift erwirkt werden. Hatte gerade eine Anfrage, in der mich jemand gefragt hat, wie lange es bei genau solch einen Fall dauert und wie teuer es wird:smile: viele Grüße

wie so leider? was willst du erreichen - du tippst zu viel überflüssiges.

Liebe Mieterin72,

das klingt ja sehr kompliziert. Ich weiß leider nicht, wie das mit mündlichen Mietverträgen läuft. Ich hoffe, dass jemand, der Anwalt ist oder sonstwie juristisch bewandert ist, Dir weiterhelfen kann.

Wenn Du nicht Mitglied beim Mieterschutzbund werden möchtest, kannst Du Dich aber an die Hotline des Mieterbundes wenden. Schau mal unter www.dmb.de nach. Die Telefonkosten sind zwar happig, aber ich würde das einmal in Anspruch nehmen. Ich habe das auch schon gemacht und wurde sehr kompetent beraten. Die Anwältin hat sich auch kurzgefasst und das Telefonat nicht unnötig in die Länge gezogen.

Aber ich hoffe, dass Dir jemand anders aus dem Forum weiterhelfen kann.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, der Vermieterin „beizukommen“. Mir stellten sich die Haare zu Berge, als ich das las.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Viele Grüße
Karin