hallo, mich interessiert, ob es während der probezeit nach einer einstellung kündigungsfristen sowohl von seiten des arbeitnehmers als auch des arbeitgebers gibt. existieren da gesetzliche vorschriften oder kann es auch extra im vertrag geregelt sein?
Hi!
hallo, mich interessiert, ob es während der probezeit nach
einer einstellung kündigungsfristen sowohl von seiten des
arbeitnehmers als auch des arbeitgebers gibt. existieren da
gesetzliche vorschriften
Ja!
BGB § 622
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
oder kann es auch extra im vertrag
geregelt sein?
Ja!
BGB § 622
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
LG
Guido
P.S. http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
danke!
.,…