Kündigungsfristen seitens des Vermieters

Hallo!

Mal angenommen, ein Mieter bewohnt die selbe Wohnung schon seit mehr als fünf Jahren, würde seitens des Vermieters ein Kündigungsrecht von 6 Monaten gelten, richtig?

Was wäre nun aber, wenn innerhalb dieser (fast sechs) Jahre ein Eigentümerwechsel (z.B. Vormund, Erbe, etc.) stattgefunden hätte und mit diesem ein Unterschreiben neuer Mietverträge einher gegangen wäre?

Wäre die Rechtslage in diesem fiktiven Fall so, dass die sechsmonatige Kündigungsfrist durch das Unterschreiben neuer Mietverträge ausgehebelt worden wäre oder würde das an dem Fall nichts ändern da ja nur eventuell ein krankheitsbedingter Grund den Anlass für den Eigentümerwechsel sein könnte, auf den der Mieter keinen Einfluss hätte?

Es handelt sich hier nur um Annahmen und fiktive Schilderungen!

Gruss,
FM

Der Käufer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein. Die Kündigungsfrist bestimmt sich immer nach der tatsächlichen Mietdauer und nicht nach der Dauer mit dem jeweiligen Vermieter.

Es gilt also die verlängerte Kündigungsfrist für den Vermieter.

Kauf bricht nicht Miete
Bei den „neuen Mietverträgen“ ging es doch nur um die Änderung der Vertragsparteien, odrr? Dann gilt IMHO dennoch das:

http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html

Die Kündigungsfristen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Sefan

Laut Ursprungsposting wurde mit dem neuen Vermieter ein NEUER Mietvertag geschlossen.
Gilt die verlängerte Kundigungsfrist dennoch???

Neugierige Grüße,
Tinchen

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