Hallo!
Mal angenommen, ein Mieter bewohnt die selbe Wohnung schon seit mehr als fünf Jahren, würde seitens des Vermieters ein Kündigungsrecht von 6 Monaten gelten, richtig?
Was wäre nun aber, wenn innerhalb dieser (fast sechs) Jahre ein Eigentümerwechsel (z.B. Vormund, Erbe, etc.) stattgefunden hätte und mit diesem ein Unterschreiben neuer Mietverträge einher gegangen wäre?
Wäre die Rechtslage in diesem fiktiven Fall so, dass die sechsmonatige Kündigungsfrist durch das Unterschreiben neuer Mietverträge ausgehebelt worden wäre oder würde das an dem Fall nichts ändern da ja nur eventuell ein krankheitsbedingter Grund den Anlass für den Eigentümerwechsel sein könnte, auf den der Mieter keinen Einfluss hätte?
Es handelt sich hier nur um Annahmen und fiktive Schilderungen!
Gruss,
FM