Kündigungsfristen so zulässig?

Hallo!

A liegt ein Arbeitsvertrag vor, mit dem A an sich recht zufrieden ist.
Nur: die Kündigungsfristen kommen A recht lang vor.
Gekündigt werden kann nur 3 Monate im Voraus zum Quartalsende, allerdings nicht zum 31.12.
Sprich: eine Kündigung ist nur zum 31.03. / 30.06. / 30.09. eines Jahres möglich.
Würde A z.B. mitte Juli kündigen wollen, würde diese Kündigung erst zum 31.03. des nächsten Jahres wirksam werden!
Das ist schon arg lang, oder? Ist eine solche Kündigungsfrist denn zulässig?
Oder ist eine solche Kündigungsfrist eher „normal“?
Sie gilt soweit ersichtlich für beide Seiten, also auch für den Arbeitgeber.

(A kommt übrigens frisch von der Uni, fängt jetzt erst zu arbeiten an und hat natürlich nicht vor, in nächster Zeit gleich wieder zu kündigen.
Allerdings ist es ja heutzutage eher unwahrscheinlich, sein ganzes restliches Leben bei dem gleichen Arbeitgeber zu verbringen, also irgendwann wird wahrscheinlich schon ein Arbeitsplatzwechsel anstehen.)

Liebe Grüße,
Eule

Hallo,

das ist so nichts ungewöhnliches, hatte ich auch schon. Das BGB schreibt minimale Kündigungsfristen vor. Maximale Kündigungsfristen sind mir nicht bekannt, sie dürfen aber für den AG nicht kürzer sein als für den AN.

Gruß,
Steve

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!

das ist so nichts ungewöhnliches, hatte ich auch schon. Das
BGB schreibt minimale Kündigungsfristen vor. Maximale
Kündigungsfristen sind mir nicht bekannt, sie dürfen aber für
den AG nicht kürzer sein als für den AN.

Ok, dann ist das wohl so. Danke für die Information!

Liebe Grüße

Gefundenes Fressen
Hallöchen,

das Thema „Gültigkeit“ wurde ja schon thematisiert.

Zur Frage nach dem Arbeitsplatzwechsel hier 2 Hinweise:

  1. Auf gute Mitarbeiter kann das Nachfolgeunternehmen auch warten.
  2. Es gibt auch Aufhebungsverträge, die einen früheren Wechsel ermöglichen.

Gruß,
Michael