Im Tarifvertrag steht auch nichts darüber, oder das es ausgeschlossen ist. Die vom Personalbüro hat es so gesagt.
In den Stellenanzeigen ist ein Eintrag für meine Stelle, von meinem Arbeitgeber mit dem späteren Datum.
Du hast das schriftlich?
Dann schreibe zurück, dass du deine fristgerechte, zweite Kündigung aufrecht erhältst.
(Was nicht verboten ist - laut Tarifvertrag und Gesetz - ist erlaubt)
Man stelle sich vor, jemand kündige zu einem Termin weit in der Zukunft - wird dadurch der Arbeitsvertrag tatsächlich für diesen Zeitraum unkündbar? Das kann ja nicht sein.
Natürlich ist das blöd für den Arbeitgeber, wenn sich der Termin verschiebt. Aber wenn du gleich zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt hättest, wäre es ja noch schlechter für ihn gewesen.