Hallo, folgende Frage:
Wer kennt die Kündigungsvorschriften aus dem Bundes-Manteltarifvertrages, §17, des BDE?
Bitte um eine kurze inhaltliche Erläuterung des §17.
Gruß
Steffen
Hallo, folgende Frage:
Wer kennt die Kündigungsvorschriften aus dem
Bundes-Manteltarifvertrages, §17, des BDE?
Bitte um eine kurze inhaltliche Erläuterung des §17.
Hallo Steffen, unter „Bundesmanteltarifvertrag BDE“ kann ich nichts finden. Und da ich nicht mal weiß, was BDE sein soll, komm ich auch nicht weiter. Am einfachsten wäre es, wenn du den genauen Inhalt des gefragten § hast, diesen hier mal abzuschreiben und zur Diskussion zu stellen.
MfG
Hallo Steffen, unter „Bundesmanteltarifvertrag BDE“ kann ich
nichts finden. Und da ich nicht mal weiß, was BDE sein soll,
komm ich auch nicht weiter. Am einfachsten wäre es, wenn du
den genauen Inhalt des gefragten § hast, diesen hier mal
abzuschreiben und zur Diskussion zu stellen.MfG
Hallo MfG, ich habe auch schon gesucht und nichts gefunden…
Den Inhalt vom § 17 kenne ich auch nicht.
Die Beschreibung des Vertrag lautet: Bundes-Mantel- und der Bundes- Entgelttarifvertrag Tarifgebiet Ost sowie der Bundes-Entgeltrahmentarifvertrag des Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschsft.
Mir geht’s nur darum was für Kündigungsfristen der Angestellte(Arbeitnehmer) hat.
Gruß
Steffen
Hallo,
dieser Tv ist offenbar nicht im Netz. Wenn Du ihn Dir besorgen willst, bekommst Du ihn entweder bei der Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist) oder bei dem Arbeitgeber (wenn der TV über den Arbeitsvertrag Gültigkeit bekommt).
Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, daß Tarifverträge für die Kündigung durch den Arbeitnehmer keine besonderen Vorschriften haben (schlechter als Gesetz dürfen sie eh’ nicht sein), sondern nur längere Fristen bei Arbeitgeberkündigung beinhalten.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
(schlechter als Gesetz dürfen sie eh’ nicht
sein)
Was verstehst du denn darunter? Ein Tarifvertrag kann („darf“) zumindest sowohl längere als auch kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen bestimmen.
Beispiel? -> http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertra…
MfG
Hallo,
Du hast natürlich recht. Das kommt davon, wenn man zu schnell schreibt und einen Buchstaben vergißt („dürften“). Ist aber der erste TV, den ich sehe, wo auch für den AN die Kündigungsfrist derart stark abweichend vom 622 BGB ist.
&Tschüß
Wolfgang