Kündigungsfristen Telefon- u. Internetanschluss

Hallo zusammen,

mal angenommen, einem Freund wäre vor etwa zwei Monaten telefonisch von einem Hotline-Mitarbeiter einer großen Telekommunikationsfirma mitgeteilt worden, die Kündigungsfrist für den Telefon- und Internetanschluss beträgt lediglich 7 Werktage.

Gesagt getan, der Freund kündigt ca. 9 Werktage vor dem Wunschtermin und bekommt eine Kündigungsbestätigung, in der ihm mitgeteilt wird, dass die Kündigungsfrist laut AGB’s 20 Werktage beträgt und er somit bis Mitte Juli - und nicht wie gewünscht nur bis Ende Juni - für den Internet-Anschluss zahlen soll.

Sind diese 20 Werktage rechtlich zulässig? Oder gibt es ein Gesetz, welches den Unternehmen eine geringere Kündigungsfrist vorschreibt.

Im Internet fand der Freund einen Artikel aus dem hervorgeht, dass die Regulierungsbehörde die T-Com zu einer 6-tägige Kündigungsfrist für Telefonanschlüsse verpflichtet.

Stimmt dies so? Wenn ja, ist dies auch für Internetanschlüsse für z.B. T-Online gültig?

Würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen!

Herzliche Grüße und vielen Dank!

Melanie

Die RegTP hat glaub ich damals nicht die 6 Tage verbindlich festgelegt. Die Telekom hatte für die einzelnen Verträge unterschiedliche Kündigungsfristen, von eben 6 Tagen bis zu halben Jahr, und die RegTP hat gefordert / vorgeschrieben das dies vereinheitlicht wird. Die Telekom hat dann entsprechend alles auf 6 Tage festgesetzt. So hab ich das zumindest in Erinnerung, lasse mich gerne korrigieren.

Beim Internet sieht es jedoch anders aus, Arcor hat z.B. 30 Tage Kündigungsfrist. Ausschlaggebend ist immer die Angabe in den AGB, und die sagen z.B. bei T-Online „20 Tage“. Der Support am Telefon kann dir a) viel erzählen und b) ist es auch nur ein Mensch, der mal eine Frage nicht richtig versteht und c) eben falsch antwortet. Da hat dein Freund jetzt Pech gehabt, geht doch aber auch nur um 11 Tage, sollte also nicht die Welt an Gebühren sein. Vielleicht schreibt er ja nen freundlichen Brief und hofft auf Kulanz.