Hallo zusammen,
mal angenommen, einem Freund wäre vor etwa zwei Monaten telefonisch von einem Hotline-Mitarbeiter einer großen Telekommunikationsfirma mitgeteilt worden, die Kündigungsfrist für den Telefon- und Internetanschluss beträgt lediglich 7 Werktage.
Gesagt getan, der Freund kündigt ca. 9 Werktage vor dem Wunschtermin und bekommt eine Kündigungsbestätigung, in der ihm mitgeteilt wird, dass die Kündigungsfrist laut AGB’s 20 Werktage beträgt und er somit bis Mitte Juli - und nicht wie gewünscht nur bis Ende Juni - für den Internet-Anschluss zahlen soll.
Sind diese 20 Werktage rechtlich zulässig? Oder gibt es ein Gesetz, welches den Unternehmen eine geringere Kündigungsfrist vorschreibt.
Im Internet fand der Freund einen Artikel aus dem hervorgeht, dass die Regulierungsbehörde die T-Com zu einer 6-tägige Kündigungsfrist für Telefonanschlüsse verpflichtet.
Stimmt dies so? Wenn ja, ist dies auch für Internetanschlüsse für z.B. T-Online gültig?
Würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen!
Herzliche Grüße und vielen Dank!
Melanie