Guten Abend,
Mr. X stellt sich folgende Frage:
Eigene Kündigungsfrist: Drei Monate zum Monatsende
Neuer Arbeitgeber bietet Vertrag zum 01.08.2015 an. Ggf. auch früher.
Angenommen, der jetzige Arbeitgeber willigt einem früherem Vertragsende ein. Wie muss der Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgeber formuliert sein, damit Mr. X kein Risiko eingeht?
Darf im Arbeitsvertrag sowas stehen wie „01.08.2015 oder früher?“
VG
Caramba