Liebe Experten,
gemäß § 622 BGB verlängern sich ja Kündigungsfristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Ist das unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses zu sehen?
Als Beispiel: Wenn jemand zunächst 2 Jahre ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, dieses dann in eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle übergeht, aus der dann nach wieder einigen Jahren eine Vollzeitstelle wird, die schließlich in einer leitenden Position mündet, zählen dann alle Jahre ab dem ersten Tag der Beschäftigung?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten, das I-Net spuckt zumindest bei meinen Suchen nichts konkretes dazu aus.
Gruß, Inli