Kündigungsfristen und Betriebszugehörigkeit

Liebe Experten,

gemäß § 622 BGB verlängern sich ja Kündigungsfristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ist das unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses zu sehen?

Als Beispiel: Wenn jemand zunächst 2 Jahre ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, dieses dann in eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle übergeht, aus der dann nach wieder einigen Jahren eine Vollzeitstelle wird, die schließlich in einer leitenden Position mündet, zählen dann alle Jahre ab dem ersten Tag der Beschäftigung?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten, das I-Net spuckt zumindest bei meinen Suchen nichts konkretes dazu aus.

Gruß, Inli

Hallo,

gemäß § 622 BGB verlängern sich ja Kündigungsfristen mit der
Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ja, aber nur für den Arbeitgeber. Es sei denn es ist vertraglich vereinbart, dass die Verlängerung der Frist für beide Parteien gilt.

Ist das unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses zu
sehen?

Ja. Aber nicht unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers.

zählen dann
alle Jahre ab dem ersten Tag der Beschäftigung?

Kommt drauf an, wie alt der Arbeitnehmer ist.

Zum nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

MfG

Vielen Dank für Deine Antwort.