Hallo hätte eine kurze Frage!
Also in meinem Dienstvertrag für Angestellte steht: Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber und dem Dienstnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils zum Fünfzehnten oder Letzten eines jeden Kalendermonates gelöst werden (1 Monat Kündigungsfrist)
Also heißt das, wenn ich am z.B. 14.08. kündige müsste ich bis 15.09. arbeiten und wenn ich am 16.08. kündige müsste ich bis 30.09. arbeiten oder?
Und meine zweite Frage wäre, ich habe noch ziemlich viel Urlaub übrig, muss mir der Dienstgeber diesen Urlaub geben oder kann er sagen, er zahlt ihn mir aus,
Danke schon mal im Voraus.
Lg