Kuendigungsfristverlaengerung bei Krankheit

Ein AN hat gekündigt, die Kündigungsfrist läuft am 31.12.2007 aus, am 02.01.2008 fängt der AN in einer anderen Firma an. Der AN wird 2 Tage in der Kündigungsfrist krank. Hat das eine Auswirkung auf das Ende der Kündigungsfrist?

Hat das eine
Auswirkung auf das Ende der Kündigungsfrist?

Nein.

Hat das eine
Auswirkung auf das Ende der Kündigungsfrist?

Nein.

Was ist die Begründung dafür?

Zumindest in der Schweiz gibt es eine Kuendigungsfristverlaengerung wenn der AG gekündigt hat.

Was ist die Begründung dafür?

Wozu ne Begründung, wenn es etwas nicht gibt?
Der Gesetzgeber hat es wahrscheinlich nicht gewollt, dass der AN durch ne Krankschreibung diesbezüglich „geschützt“ ist. Zumindest nicht in dem Sinne, dass man bei ner Kündigung zum Arzt gehen, sich AU schreiben lassen und damit die Kündigung rauszögern kann.

Zumindest in der Schweiz gibt es eine
Kuendigungsfristverlaengerung wenn der AG gekündigt hat.

In der DDR gabs sowas auch, aber in der BRD eben nicht.