mieser Service und hohe Preise haben mich dazu animiert, meinen Vertrag bei VictorVox (Talkline) nicht zu verlängern. Sprich: Ich habe fristgerecht gekündigt.
Jetzt kommen die Typen und wollen eine Deaktivierungsgebühr einziehen.
Ist das normal? Hat jemand bei anderen Providern sowas schon mal erlebt?
Womit rechtfertigt man wohl eine Deaktivierungsgebühr?
kommt drauf an in welchem Netz Du telefonierst.Im D-Netz gibt es keine Deaktivierungsgebühr.
Im E-Netz ist dies jedoch der Fall.
Hab ich mich auch schon drüber geärgert.
Habe derzeit einen Viktor-Vox Vertrag im D-Netz, bei diesem Fallen keine Gebühren bei Kündigung an.
Womit rechtfertigt man, daß manche CD’s für 5 DM über den Ladentisch gehen und andere für 40? Womit rechtfertigt man, daß Hose von Joop 4x so teuer sind, wie die von C&A?
Da das wohl in dem Kleingedruckten des Vertrages steht, müssen die das nicht rechtfertigen. Das ist etwas, was Du vielleicht am Anfang gespart hast. Das ist vergleichbar mit einer Bar, in der der Eintritt umsonst ist, Du reingehst und dann drinnen stehst und mitbekommst, daß Du 20DM Mindestverzehr hast. Sauerei, aber da kann an wohl nix machen, als draus zu lernen! Soweit ich weiß, gibt es solche Deaktivierungsgebühr bei mehreren günstigen Zwischenhändlern.
Gruß,
Jens
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Wende dich al an einen Verbeucherverband (gibts bestimmt auch in deiner Stadt) AFAIK ist es ungesetzlich eine Deaktivierungsgebuehr zu verlangen, das hat die Regulierungsbehoerde der Telekommunikation irgendwann mal beschlossen, naehere Infos: http://www.regtp.de
Ansonsten: bezahl einfach die Rechnung nicht, dann wirst du kostenlos deaktiviert =:wink: Habs grad am eigenen Leib erfahren muessen *g
danke für die Info. Habe auch schon daran gedacht, die Einzugsermächtigung zu entziehen. VictorVox ist allerdings so pfiffig und droht für den Wechsel der Zahlungsart mit Gebühren.
Das Blöde ist, daß ich den Vertrag ja selbst unterschrieben habe. Naja, ich gehe mal Deinem Tipp nach
Viele Mobilfunkgesellschaften holen sich über die Gebühren für Freischaltung und Deaktivierung oftmals ihr Geld für günstige Handy-Angebote (bzw. ihre Provisionszahlung an den Händler) zurück.
Hierzu hat nun das OLG Schleswig entschieden, daß Anbieter (hier die Fa. MobilCom) bei Beendigung des Mobilfunkvertrages für die Deaktivierung zwar eine Gebühr verlangen dürfen, doch darf diese Gebühr nicht unverhältnismäßig sein und grundsätzlich nur den Kostenaufwand decken, den der Mobilfunkunternehmer an den Netzbetreiber zu zahlen verpflichtet ist. Die Deaktivierungskosten in Höhe von DM 78,20 wurden daher vom OLG nicht beanstandet, da es sich hierbei um eine marktübliche Gebühr handelt. Darüber hinausgehende Kosten dürfen aber dem Kunden nicht abverlangt werden.
Wenn du anschliend noch ein Handy mit Vertrag von irgendeinem Anbieter bekommen möchtest, rate ich dringendst von einer Nichtzahlung ab.
Alle Mobilfunkanbieter haben eine Datei, in der säumige Kunden aufgeführt werden (ähnlich Schufa). Mit Eintrag hierdrin ist auch nur noch CallYa und co. möglich.
Deaktivierungsgebühren: Nach einem Urteil des LG Potsdam vom 18.2.1998 (Az 2 O 491/97) ist es in AGB von Mobilfunkanbietern nicht zulässig, für die Deaktivierung des Vertrages - eine pauschale Gebühr zu verlangen, die - nicht nach dem Vertretenmüssen der Vertragsbeendigung unterscheidet und - dem Kunden keine Möglichkeit einräumt, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass der angemessene Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Ein neues Urteil zum gleichen Thema erging vom Landgericht München mit dem gleichen Ergebniss.
Es ist letztendlich so das die Provider nur das verlangen dürfen was Sie selbst auch an die Netzbetreiber zahlen müssen.
Das ist bei D1 nichts.
Ich denke das dies bei den anderen Betreibern auch kostenlos ist.
Also ist die Deaktivierungsgebühr nicht ohne Nachweis der eigenen Kosten zulässig.
Ich habe jedenfalls aufgrund dieser Tatsache keine Gebühr zahlen müssen.(Talkline)
Was du nicht wissen konntest, wir schalten täglich als Händler Verträge frei. Ein Eintrag in dieser Datei heißt ausschließlich eine Ablehnung des Vertrages durch den Mobilfunkanbieter. Egal welches Netz oder welcher Provider. Ganz sicher !
Einzige Ausnahme besteht durch Hinterlegung einer Kaution von in der Regel 1.800 DM.
Der Markt ist viel zu umkämpft, als daß
Anbieter auf Kunden verzichten können
(bis auf ViktorVox
Die Mobilfunkbetreiber sind viel zu geschröpft durch Nichtzahler, Millionenverluste jährlich hierdurch.
Abgesehen bin ich nicht auf ein
Mobiltelefon angewiesen.
Und im Zweifelsfall kann ich immer noch
mein Firmenknochen benutzen.
Okay?
Andi
PS: Nicht immer so duckmäusern vor den
Konzernen )))
Die Mobilfunkbetreiber sind viel zu geschröpft durch
Nichtzahler, Millionenverluste jährlich hierdurch.
Nur als Ergänzung: der geschätzte Verlust der Netzbetreiber/Provider durch säumige Zahler beträgt zwischen 3 und 8 Prozent des Umsatzes (Quelle: TZ „Die Welt“ v.15.06.00).
Also kann diese „Schwarze Liste“ doch nicht so doll funktinieren, oder?