Kündigungsgründe des Vermieters?

Ein Mieter A hat von seinem Vermieter B ein Schreiben bekommen, welches ein Kündigung sein soll.
Kann der Vermieter einfach schreiben:  „nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis“ und keine weitere Erläuterung?
_Stellt das eine Anführung eines Kündigungsgrundes dar? Reicht das , wenn das so simpel geschrieben wird, oder muss es weiter ausgehührt werden?_Ich finde das ein bißchen wenig und weis auch das das voll übertrieben ist, zumal der Mieter immer pünktlich die Miete bezahlt und sogar die aktuelle Mieterhöhung bezahlt.
Danke für die Hinweise.

Hallo,

vielleicht macht der Vermieter von einem Sonderkündigungsrecht nach BGB 573a gebrauch, weil die A und B unter einem Dach wohnen und keine dritte Wohnung existiert?

zumal der Mieter immer pünktlich die Miete bezahlt und sogar die aktuelle Mieterhöhung bezahlt.

uups, verdächtig … ,-)

Gruß
achim

Hallo
Das ist doch ganz klar . Er möchte den Mieter loswerden und hat keine stichhaltigen Arumente für eine Kündigung .
viele Grüße  noro

Der Vermieter wohnt extern.
Ist aber eine WG.
Was meinst du mit verdächtig?

Danke.
Da würde mich nochmal interessieren, ob so eine Kündigung rechtswirksam ist.
danke nochmal.

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Hallo,

ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis ist sicher ein Grund für eine Kündigung, aber ohne Präzisierung der dazu führenden Gründe wohl kaum ausreichend.

Ist aber eine WG.

wird denn einem Bewohner gekündigt (und alle haben einen eigenen Mietvertrag)? oder Allen?

Was meinst du mit verdächtig?

Du schriebst, dass " sogar" die aktuell gültige Miete gezahlt werde. In meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, so dass mir die Annahme, das es hierzu divergierende Auffassungen gab, gerechtfertigt erschien.

Gruß
achim

-bitte richtig lesen: die aktuelle Miet erhöhung wird problemlos ohne Wiederrede gezahlt ( ab 1.1.) Sonst wurde auch immer pünktlich gezahlt.
-einem Bewohner wird gekündigt. Er ist aber ein ruhiger Typ und ein ordentlicher Mensch.
Alle haben einen eigenen Vertrag, niemand hatte sich beschwert, allerdings wohnt der Sohn vom Vermieter in der Wohnung und somit ist der Vermieter mit Gattin regelmäßig einmal die Woche in der Wohnung und schaut penibel nach , ob alles sauber und trocken ist…
Der Vermieter ist sehr ungehalten oder cholerisch und hat schon mehrfach überreagiert.

Hallo,

sofort zum Mieterschutzbund gehen, diese Kündigung mitnehmen,dort erfährst du alles weitere.

Viel Erfolg wünscht insel21

Hallo,

wie gesagt, die Kündigung scheint ohne plausible Begründung und damit unwirksam. Mich würde es bei Deinen Informationen bisher allerdings nicht wundern, wenn es doch noch nachvollziehbare, objektive Gründe für das gestörte Vertrauensverhältnis gibt.

-bitte richtig lesen: die aktuelle Miet erhöhung wird
problemlos ohne Wiederrede gezahlt ( ab 1.1.)

und? entspricht das zusammen mit der bisherigen Miete nicht der aktuellen Miete?
und ist das nicht selbstverständlich, dass die bezahlt wird?

und somit ist der Vermieter mit Gattin regelmäßig
einmal die Woche in der Wohnung und schaut penibel nach , ob
alles sauber und trocken ist…

aber doch nicht im Zimmer der anderen Bewohner, oder? Und die Gemeinschaftsräume sind doch … Gemeinschaftsräume, oder?

Der Vermieter ist sehr ungehalten oder cholerisch und hat schon mehrfach überreagiert.

Das ist sicher auch keine gute Konstellation und gewiss auch keine sehr verbreitete…

Gruß
achim

Hallo! Wenn es ein  Untermietvertrag ist, dann kann gekündigt werden, allerdings mit Angabe der Kündigungsfrißt (drei Monate). Wenn es ein normaler Vertrag ist, das heißt kein Befristeter, kann nur zwecks Selbstnutzung gekündigt werden. Wenn aber die Kündigung nicht erläutert wird, dann kann sie einfach ignoriert werden. Also ruihig bleiben und den Tag geniesen. Tschüß