ein Hausbesitzer will in dem auch von ihm selbst bewohnten Dreifamilienhaus einem Mieter kündigen, weil dieser die auf alle Bewohner gleichmäßig verteilte Reinigung des Hausflurs und das Schneeräumen oft nicht macht sowie den Müll nicht so trennt, wie es am Ort üblich ist. Der Mieter wohnt erst zwei Jahre dort, Erschwernisgründe wie Alter, Behinderung o. ä. liegen nicht vor. Er wurde schon dreimal freundlich (aber ohne Zeugen) auf sein Verhalten angesprochen.
Muss der Vermieter im Kündigungsschreiben den Grund angeben?
Falls ja: Muss er die Berechtigung seines Vorwurfes (z. B. durch Protokoll, Fotos oder Zeugen) beweisen?
Falls die Angabe nicht erforderlich ist, der Vermieter dem Mieter den Grund aber gerne nennen möchte: Schadet er sich dadurch?
ein Hausbesitzer will in dem auch von ihm selbst bewohnten
Dreifamilienhaus einem Mieter kündigen, weil dieser die auf
alle Bewohner gleichmäßig verteilte Reinigung des Hausflurs
und das Schneeräumen oft nicht macht sowie den Müll nicht so
trennt, wie es am Ort üblich ist. Der Mieter wohnt erst zwei
Jahre dort, Erschwernisgründe wie Alter, Behinderung o. ä.
liegen nicht vor. Er wurde schon dreimal freundlich (aber ohne
Zeugen) auf sein Verhalten angesprochen.
ne nennen möchte: Schadet er sich
dadurch?
Hallo
Ich bin zwar kein Rechtwissender in der Sache , aber ich hatte letzte Woche genau das Thema bei der Unterschrift eines neuen Mietvertrages .
Auch dort wurde Treppenhausreinigung , Kehrwoche angesprochen und ich musste gerade mein VETO einlegen.
Die Kehrwoche wird tabelarisch festgelegt in dem Falle 6 Mieter nacheinander in der Reihenfolge .
Nun habe ich unregelmässig Samstags Dienst , oder bin schon ganz früh auf der Arbeit ,und morgens um 5 Uhr Schnee schieben , macht keinen Sinn , bzw das gäbe ärger bezüglich Ruhestörung und wenn ich Nachts um 1 Uhr von der Spätschicht komme , stehe ich nicht um 6Uhr auf um Schnee zu schieben
.
Ich bin mit dem Vermieter so verblieben , das ich dann einen Ersatz organisiere , also einen Mitbewohner bitte für mich die Kehrwoche zu übernehmen , oder eine befreundete Person bitte , die sich gelegentlich als Putzfrau betätigt , den Treppendienst zu übernehmen
In wie weit Mülltrennung ein Kündigungsgrund ist , sehr fraglich , was ist Trennung , was liegt falsch , liegt da mal ein Pizza Karton in der gelben Tonne der in die Schwarze gehört ?
bei einigen Artikeln ist man da wirklich nicht sicher wo was hin gehört , machen Sie keinen Spatz zum Elefanten .
im Mietvertrag sind normalerweise die möglichen Gründe für eine fristgemäße Kündigung aufgeführt. Hier wäre das wohl: Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten.
In der Kündigung müssen selbstverständlich die ausschlaggebenden Gründe hinreichend und nachvollziehbar dargelegt werden. Nicht vergessen: den Mieter auf sein Widerspruchsrecht aufmerksam machen (sonst wird es noch schwerer). Sinnvoll ist aber, den Mieter mehrmals schriftlich abzumahnen und eine Kündigung für den Fall anzudrohen, dass das Problem bestehen bleibt.Ob die genannten Gründe für eine gerichtsfeste Kündigung ausreichen, wage ich zu bezweifeln. Als (vielleicht sogar einvernehmliche)Lösung käme evtl. in Frage, die Arbeiten an jemand anderen zu vergeben und dem Mieter die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
Solche Fragen können nur eine Antwort nach sich ziehen:
Der fiktive Hausbesitzer sollte auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.
Das Kündigungsrecht ist gespickt mit Fallstricken die sich üblicherweise negativ (und damit teuer) auf denjenigen auswirken, der jemandem kündigen möchte.
Das Kündigungsrecht ist gespickt mit Fallstricken die sich
üblicherweise negativ (und damit teuer) auf denjenigen
auswirken, der jemandem kündigen möchte.
Genau deshalb war meine Hauptfrage:
Muss überhaupt ein Kündigungsgrund angegeben werden, wenn kein besonderer Anlass vorliegt, der den Mieter unter besonderen Schutz stellt?
Muss überhaupt ein Kündigungsgrund angegeben werden, wenn kein
besonderer Anlass vorliegt, der den Mieter unter besonderen
Schutz stellt?
das Problem ist aber, dass der Mieter in den allermeisten Fällen unter „besonderem Schutz“ steht (die Ausnahmen sind im §549 BGB geregelt).
Das Ding nennt sich dann Mieterschutz.
Was bei der ordentlichen Kündigung zu beachten ist steht in den §§573 ff BGB.
Wenn man so gar keine Ahnung hat, so sollte man - wie vnA schon geschrieben hat - fachlichen Rat beim Erstellen der Kündigung einholen.
Aber um die Frage zu beantworten: Ja, ein Kündigungsgrund ist anzugeben (§573 Abs.3 BGB) soweit nicht aufgrund des § 549 BGB ein eingeschränker Mieterschutz besteht.
Hallo Joschi,
hier muss ich aber energisch widersprechen:
Natürlich muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Zwar ist dann die Kündigung wirkungslos, da sie den Bestimmungen des BGB widerspricht, und der Mieter muss natürlich nicht ausziehen. Aber müssen, muss man nicht
im Mietvertrag sind normalerweise die möglichen Gründe für
eine fristgemäße Kündigung aufgeführt.
Nein. Die ergeben sich ausschließlich aus dem Gesetz. Zitat aus §573 BGB Absatz4 (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html):
„Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“
Hier wäre das wohl: Nichterfüllung von vertraglichen Pflichten.
Genauer heißt es in obigem Paragraphen:
„der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat“
Das müsste man dann erstmal untersuchen, wie erheblich oder unerheblich das ganze ist.
In der Kündigung müssen selbstverständlich die
ausschlaggebenden Gründe hinreichend und nachvollziehbar
dargelegt werden.
Richtig. Steht auch in obigem Paragraphenl.
Nicht vergessen: den Mieter auf sein
Widerspruchsrecht aufmerksam machen (sonst wird es noch
schwerer).
Sinnvoll ist aber, den Mieter mehrmals schriftlich
abzumahnen und eine Kündigung für den Fall anzudrohen, dass
das Problem bestehen bleibt.
Sehe ich auch so. Sonst wird es wohl noch schwerer, das dringende Interesse des Vermieters an der Kündigung zu erklären. Zudem: vielleicht ändert sich der Mieter ja tatsächlich?
Aber auch nicht zu oft abmahnen, sonst geht das Ding nach hinten los - der Richter wird die Ernsthaftigkeit der Kündigungsdrohung wohl zu recht anzweifeln.
Ob die genannten Gründe für eine
gerichtsfeste Kündigung ausreichen, wage ich zu bezweifeln.
Ich auch.
Als (vielleicht sogar einvernehmliche)Lösung käme evtl. in
Frage, die Arbeiten an jemand anderen zu vergeben und dem
Mieter die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
Das wäre eine Möglichkeit. Aber auch hier würde ich das als drohende Alternative in eine Abmahnung schreiben.
Gruß
loderunner (ianal)