Kündigungsgrund angebliche Firmenauflösung

Hallo,
meinem Mann wurde während er Krankgeschrieben war (Bandscheiben OP) gekündigt. Kündigungsgrund sei aber die auflösung der Firma diese besteht aber nach wie vor noch.
Die Firma hat meinen Mann den Führerschein Klasse 2 bezahlt, diese Summe möchte die Firma jetzt von Ihm zurück erstattet bekommen.
Meinen Fragen:
Ist diese Kündigung Rechtskräftig?
Kann die Firma das Geld für den Führerschein einklagen?
Er hat auch noch ca.400 Überstunden offen stehen die die Firma nicht bezahlen will.

Würde micb über hilfreiche Antworten sehr freuen
Ach die netten Helfer von der Arge zuckten nur mit der Schulter von da ist keine HIlfe zu erwarten

FAQ 1129
Hallo

Nur fiktive Fragen können hier diskutiert werden, daher Verstoß gegen FAQ:1129

Solltest eine ähnliche Frage noch einmal neutral (also fiktiv) formuliert hier im Forum gestellt werden, wäre wichtig, zu wann das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ach die netten Helfer von der Arge zuckten nur mit der Schulter von da ist keine HIlfe zu erwarten

Das ist auch nicht deren Job.
Ein Betriebsrat falls vorhanden oder ein Anwalt für Arbeitsrecht könnte helfen.

Viele Grüße

Das ist auch nicht deren Job.
Ein Betriebsrat falls vorhanden oder ein Anwalt für
Arbeitsrecht könnte helfen.

Der Gang zur Polizei auch, wäre hier auch angebrachter - denn falls die Schilderung stimmt, handelt es sich um (versuchten) Betrug.

Gruß

Anwar

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Hallo

Der Gang zur Polizei auch, wäre hier auch angebrachter - denn
falls die Schilderung stimmt, handelt es sich um (versuchten)
Betrug.

Ein ganz schmales Brett, auf dem Du da wandelst… Aber, wie gesagt, leider FAQ:1129

Gruß,
LeoLo

Hallo Simsy

Ach die netten Helfer von der Arge zuckten nur mit der Schulter von da ist keine HIlfe zu erwarten

Das ist auch nicht deren Job.

Nun ja… Prinzipiell gebe ich Dir Recht, aber die Auszahlung von 400 Überstunden oder die Unwirksamkeit einer Kündigung bzw Schadensersatzansprüche an den ehemaligen AG dürften die Bedürftigkeit iSd Gesetzes vermutlich drastisch reduzieren oder gar verhindern.

Im ALG II - Antrag gibt es ja auch die Frage:
„Erheben Sie oder erhebt o. g. Person Ansprüche gegen den letzten Arbeitgeber für noch ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlungen (z. B. bei Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz des Arbeitgebers) oder gegen einen ehemaligen Arbeitgeber für Zeiten nach dem Ausscheiden (z. B. bei noch ausstehenden Abfindungen)?“

Eine Rechtsberatung muss es ja nicht sein, aber es sollte mindestens der Job der JC-Mitarbeiter sein, den potentiellen Leistungsempfänger mal auf Beratungskostenhilfe und den Fachanwalt aufmerksam zu machen… Kann natürlich sein, dass dies auch gemacht wurde, aber meine Erfahrung zeigt leider oft das andere Bild.

Gruß,
LeoLo

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