Muss man dem Arbeitsamt den Grund seiner Kündigung nennen oder ist das Privatsache?
Muss man dem Arbeitsamt den Grund seiner Kündigung nennen oder
ist das Privatsache?
Muss man natürlich nicht. Kann dann allerdings sein, dass man eine Zeit lang keine Leistungen bekommt.
Mehr kann man auf eine solche Frage kaum antworten.
Muss man dem Arbeitsamt den Grund seiner Kündigung nennen
nein, man darf immer auch die Konsequenzen seiner Handlung tragen. Man darf auch, wenn man diesen „Laden“ betritt, über der Eingangstüre schauen, wie dieses Amt sich seit 7 Jahren nennt.
auch ohne Gruß
Man darf auch, wenn man diesen „Laden“ betritt, über
der Eingangstüre schauen, wie dieses Amt sich seit 7 Jahren
nennt.
Wozu? Es ist und bleibt ein Arbeitsamt mit der entsprechenden Mentalität seiner Insassen.
Gruß S
Muss man dem Arbeitsamt den Grund seiner Kündigung nennen oder
ist das Privatsache?
Wenn man selbst gekündigt hat ist das Privatsache. Die Sperre kommt bestimmt.
Gruß S