Guten Tag,
eine Frau hat ein Zweifamilienhaus und möchte dies verkaufen, da Sie in ein Seniorenheim ziehen möchte. Eine Wohnung bewohnt sie selbst, die andere ist vermietet.
Von den Kindern möchte niemand einziehen oder das Haus übernehmen.
Kann die Eigentümerin aufgrund der Tatsache, dass sie ins Seniorenheim möchte den aktuellen Mietern kündigen? (Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vorausgesetzt). Tatsächlicher Grund ist, dass das Haus ohne Mietverhältnis verkauft werden soll, bzw. dass die neuen Eigentümer das Haus ohne Mieter nutzen möchten.
Aber wie gesagt: offizieller Grund: Umzug ins Seniorenheim und deshalb Verkauf des Hauses.
Die aktuellen Mieter möchten bauen und haben bereits einen Bauplatz. Aber die Kündigungsfrist genügt nicht, um ein neues Haus bezugsfertig zu bauen und sie müssten daher vorher nochmal umziehen.
Hallo,
sie könnte die ordentliche Kündigung aussprechen:
aus wirtschaftlichen Gründen wenn sie durch die Veräußerung des unbewohnten Hauses einen wesentlich höheren Verkaufspreis erzielt und diese Mehreinnahmen benötigt um ihr weiteres Leben finanzieren zu können.
Dieser Fall kann vorliegen.
Gruß
Joschi
Selbst die Kündigung mit dem anschliessenden Räumungsprozess dauert sicher länger als der Bau des Hauses. Vor Gericht einigt man sich dann auf einen Auszugstermin, der dann liegen wird, wenn das neue Haus bezugsfertig ist.
Moin,
der hier könnte möglicherweise in diesem fiktiven Fall auch genutzt werden:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573a.html
Allerdings, wie schon geschrieben, würde in einem Räumungsprozess auch auf die Belange der M eingegangen und der Termin nach hinten verschoben.
vnA
Selbst die Kündigung mit dem anschliessenden Räumungsprozess
dauert sicher länger als der Bau des Hauses. Vor Gericht
einigt man sich dann auf einen Auszugstermin, der dann liegen
wird, wenn das neue Haus bezugsfertig ist.
… und die Kosten für Anwalt und Gericht bezahlt man aus der Portokasse.