Hallo,
mal eine Frage:
Angenommen der Vermieter hat Fotos der Wohnung des Mieters gemacht und gibt diese dem Mieter aber nicht frei. Und der Mieter hat aber eigentlich einen Mietvertrag für 2 Jahre unterschrieben fühlt sich aber in der Wohnung selbst nicht mehr wohl, kann nicht mehr schlafen und zur Ruhe kommen, wäre das ein Grund für eine außerodentliche Kündigung?
( es handelt sich um ein Lehrlingsappartment mit 2 weiteren Mietern und Fotos durch Putzfrau des Vermieters gemacht)
Angenommen der Vermieter hat Fotos der Wohnung des Mieters
gemacht und gibt diese dem Mieter aber nicht frei. Und der
Mieter hat aber eigentlich einen Mietvertrag für 2 Jahre
unterschrieben fühlt sich aber in der Wohnung selbst nicht
mehr wohl, kann nicht mehr schlafen und zur Ruhe kommen, wäre
das ein Grund für eine außerodentliche Kündigung?
ich verstehe den zusammenhang zwischen fotos und unwohlsein nicht.
kann der mieter deshalb nicht schlafen, weil fotos gemacht wurden oder warum kann er nicht „zur ruhe kommen“ ? um welche art fotos handelt es sich (innenansicht, außenansicht, intimssphäre o.ä.)?
die bloße anfertigung der fotos (welche konkreten umstände?) reicht grds. nicht für einen wichtigen grund.
ebenso genügt nicht das bloße unwohlsein o.ä.
für den wichtigen grund ist eine gesamtabwägung der beiderseitigen interessen erforderlich, s. § 543 bgb.
kleine ergänzung:
ich gehe einmal davon aus, dass die befristung des MV wirksam ist (grund § 575 bgb), womit auch die möglichkeit der ordentlichen kündigung ausgeschlossen ist.
falls die befristung unwirksam ist und damit ein unbefristeter mietvertrag vorliegt, ist natürlich die ordentliche kündigung wie immer nach § 573c bgb ohne grund (durch den mieter) möglich.
also der mieter wohnt in einer lehrlings wg und dort würde einmal wöchentlich eine „putzfrau“ kommen, um die Zimmer zu saugen. angeblich hätte es in dem doppelzimmer in dem der mieter wohnt ausgesehen als hätte eine bombe eingeschlagen. dieser war aber 2 wochen nicht da und als er wieder kam konnte er dieses chaos nicht vorfinden. Außerdem wurden persönliche Dinge des Mieters von a nach b geräumt durch diese Frau und eben „beweisfotos“ angefertigt diese würden aber dem Mieter seit über 3 Monaten nciht vorgezeigt auch auf mehrmalige Aufforderungen. Der Mieter fühlt sich seit diesem Vorfall durch den Eingriff in die Privatsfähre (da er auch die Schränke nicht abschließen kann) so unwohl und kann nachts nicht mehr schlafen, da er sich beobachtet fühlt und verbringt keine ruhige Minute in der Wohnung