Hallo,
in Arbeitszeugnissen dürfen ja keine Kündigungsgründe stehen.
Wenn dort also steht, dass der Vertrag befristet ist, ist dass dann erlaubt?
Also sagen wir mal, in einem fiktiven Arbeitszeugnis steht das so da:
Herr X X, geboren am XX.XX.XXXX in X, ist am 01.Mai 2006 als studentische Hilfskraft in unser Unternehmen eingetreten. Diese Stelle war auf zwei Jahre befristet.
[…]
Herr X verließ das Unternehmen zum Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses am 30.04.08. Wir danken Ihm für seine Arbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Danke für Antworten.
LG Fred
Befristung ist keine Kündigung
Hi!
Es IST erlaubt, schon allein, weil ein Vertragsauslauf mit einer Kündigung so gar nichts zu tun hat.
LG
Guido
Wenn dort also steht, dass der Vertrag befristet ist, ist dass dann erlaubt?
Ja. Das ist lediglich ein Hinweis auf die Natur des Arbeitsverhältnisses (und heutzutage sind fast alle Arbeitsverhältnisse befristet) - aber kein Kündigungsgrund.
Kündigungsgrund wäre ein Hinweis darauf, warum der Arbeitgeber kein Interesse hat, einen Vertrag zu verlängern/aufrecht zu erhalten.
Das hier wäre unzulässig:
Herr X verlässt uns am 24.04.2008, da er ständig in die Kaffeemaschine uriniert.
Oder:
Sein Vertrag endet am 30.06.2008 und seine Leistungen reichen nicht aus, um eine Verlängerung zu rechtfertigen.
Gruss,
Michael
Genau!
Beide Seiten haben den Vertrag erfüllt. Auf das Zeugnis kannst du doch stolz sein, immerhin spricht es dir Zuverlässigkeit und Kontinuität aus!
Gruß
Thorino
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