Danke Dea, deine Antwort war sehr hilfreich!
Gerne.
Noch eine Zwischenfrage: Was ist von einem Vermieter zu
halten,
der erst 4 Tage vor Beginn der Bauarbeiten den Mietern
mitteilt, dass das nun passieren wird und somit die Mieter gar
keine Gelegenheit hatten, drei Monate vorher zu kündigen? Das
war doch eine unlautere, unfaire Vorgehensweise, so kann er
noch 3 Monate Miete kassieren wenn die Mieter nun normal
fristgerecht kündigen. So ein Mieter muss sich doch nicht über
mehrere fristl. Kündigungen wundern, oder?
Naja, das ist trotz allem rein rechtlich zu lösen. Eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn die Voraussetzungen für diese tatsächlich vorliegen. Das kann wie dargelegt auch bei Baulärm der Fall sein, ob das im Einzelfall so ist, wird aber nur ein Anwalt vor Ort einschätzen können.
Die Tatsache, dass man das zu spät mitgeteilt bekommt, ändern an den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung grundsätzlich nichts, es geht aufgrund der Beeinträchtigung oder eben nicht.
Wenn es nicht geht, kommt aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch immer einer Minderung gem. § 536 BGB in Betracht. Ob das so ist und wie hoch die dann wäre, sollte ebenfalls nur ein Rechtsanwalt vor Ort einschätzen.
Er kann doch sicher nicht behaupten, dass er nicht schon
Monate
vorher gewusst hat, dass er Bauarbeiten ab einem bestimmten
Monat durchführen wird, oder? Er hätte es den Mietern
fairerweise auch schon vorher mitteilen können…
Das mag sein, hat aber grundsätzlich keinen Einfluss auf die Frage, ob die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung aufgrund der Beeinträchtigungen vorliegen. Wenn das so ist, kann man ja ohnehin sofort kündigen, wenn nicht, hätte es auch nicht geholfen, wenn der Vermieter das 2 Jahre vorher mitteilt (die Minderung bleibt ja so oder so möglich).
Gruß
Dea