kündigungsgrund krieg

Ich habe noch einmal meine Lebensversicherung durchgelesen und darin steht, dass sie außer Kraft tritt z.B. bei Kriegserklärungen. Nun frag ich mich Kriege gibt´s ja genug auf der Erde, gemeint ist wohl Krieg im eigenen Lande? Dann aber auch wieder ist ja die Bundesrepublik Mitglied in der Nato. Heißt es dann, wenn die Nato Krieg führt, ist die Versicherung schon außer Kraft, oder wie??? wohl nicht, oder ?

„Außer Kraft“ ist hier gar nichts, mit Kündigung hat das auch nichts zu tun.
Wenn die Bedingungen Deines Vertrages nicht allzu weit entfernt von den „Musterbedingungen“ sind (was man halt mal prüfen müßte), gilt folgendes: die Leistungspflicht des Lebensversicherers besteht grds. unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht, also auch, wenn der Tod der versicherten Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes stattgefunden hat.
Stirbt die versicherte Person jedoch in umittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, wird die Leistungspflicht des Versicherers auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung (§ 176 III VVG) beschränkt. Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen von Krieg war bis zum 11.09.2001 das Bestehen eines tatsächlichen kriegsmäßigen Gewaltzustandes. Diese Definition wurde nach dem 11.09.2001 diskutiert, derzeit ist man geneigt, zu sagen, daß Krieg „jeder mit physischer Gewalt vorgetragene Angriff auf einen Staat, eine Gesellschaft, nicht individualisierte Teile der Bevölkerung (u.a.m.) ist, sofern er sich nicht in einem einmaligen Ereignis von lokal beschränkter Wirkung und untergeordneter Bedeutung erschöpft“.
Weitere Voraussetzung (die Deine Bedenken zerstreut) für die Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers ist, daß die kriegerischen Ereignisse kausal für den Tod der versicherten Person waren (unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang), d.h. daß ein Ereignis für den Tod ursächlich war, welches ohne den Krieg nicht eingetreten wäre.
Zusammengefaßt: Nur, wenn der Tod der versicherten Person durch ein Ereignis verursacht wurde, daß ohne Krieg nicht stattgefunden hätte, berührt dies mit der oben dargestellten Folge der Beschränkung auf den Zeitwert die Leistungspflicht des Versicherers - ansonsten nicht. Wenn Du also brav in Deutschland lebst, kann es Dir bzgl. Deiner LV egal sein, ob irgendwo Krieg ist, ob Deutschland oder die Nato im Krieg sind und sogar ob in Deutschland Krieg ist - solange der Tod der versicherten Person nichts mit diesem Krieg zu tun hat.
Ciao, Wotan

P.S.: Die Einschränkung der Leistungspflicht entfällt, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war - auch nicht unwichtig zu wissen!

das war doch schon mal nützlich, danke schön!

besonders P.S.