Hallo,
eine Freundin ist auf Ausbildungssuche. Sie hat jetzt eine Zusage bekommen, die ihr aber nicht so gefällt. Im Vertrag steht folgendendes: Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist für beide Seiten ausgeschlossen
Sie hat zur Unterzeichnung des Vertrags eine Frist bekommen. Andere Bewerbungen entscheiden sich aber erst nach dieser Frist.
Ist diese Klausel rechtens? Wenn ja, gibt es doch noch ne Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder rauszukommen, wenn eine andere Stelle klappt?
Danke schonmal im Voraus!
Fussel
Hallo
Ist diese Klausel rechtens?
Ja
Wenn ja, gibt es doch noch ne
Möglichkeit, aus dem Vertrag wieder rauszukommen, wenn eine
andere Stelle klappt?
„Jein“. Der Arbeitgeber wird einer Aufhebung vermutlich umgehend zustimmen, wenn man ihn darauf aufmerksam macht, daß in der Probezeit eine fristlose Künidgung jederzeit mögilch ist und man sonst gerne bereit ist, am ersten Tag der Ausbildung eben kurz vorbeizukommen, die Kündigung abzugeben und dann zu gehen…
Gruß,
LeoLo
Es wäre bei der Taktik vermutlich gut, wenn AG1 AG2 nicht kennt… 
Gruß,
LeoLo
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