Hallo ihr Lieben,
angenommen, jemand möchte eine Wohnung mieten und hat hierfür einen Entwurf des Mietvertrags vom Vermieter bekommen. In diesem Vertrag findet sich folgender Absatz:
„Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.“
Nun ist klar, dass der Vermieter (da es sich ja um einen unbefristeten Vertrag handelt) ein Recht zur Kündigung nur in den in §573 BGB aufgeführten Fällen hat. Ist die Klausel deshalb einfach ungültig?
Sollte der Mieter den Vertrag nun unterschreiben, in dem Wissen, dass ein Kündigungsrecht seitens des Vermieters nur in den Fällen aus §573 besteht oder sollte er auf einer Änderung des Vertrages bestehen, sodass darin steht, dass nur der Mieter ein Kündigungsrecht mit Frist von drei Monaten hat?
Vielen Dank und liebe Grüße
Nadine
PS: Tut mir leid, falls die Frage im Archiv schon mal beantwortet wurde, ich habe aber leider weder dort noch bei Frau Google etwas auf den Fall genau Zutreffendes gefunden…