Kündigungsmöglichkeit bei Kettenverträgen

Hallo Wissende,

wenn ein Versicherungsvertreter bei einer Versicherung (Hausrat) bei jedem Wohnungswechsel bzw. bei Anpassung der Versicherungssumme auf einen neuen 5-Jahres-Vertrag gedrängt hat, weil es hierfür 10% Rabatt gibt, ist dann die letzte Laufzeit bindend?

Konkret: Versicherung läuft auf denselben Namen seit 10 Jahren, letzter Vertrag 2001 - 2006, Kündigungswunsch wegen Zusammenziehen + gemeinsame Versicherung 2005. Ist dies möglich?

Gruß und schon mal Danke
Ted

Hallo Ted,

ja, der Vertrag ist bindend. Das ist der Grund warum nie Vertreter. Wenn Du einen laufzeitrabatt von 10% hast und Änderungen vornimmst musst Du nicht wieder für den Rabatt verlängern. Da geht es nur um höhere Provisionen! Bei einem „Versicherungsmakler“ bekommst Du in der Regel den gleichen Beitrag für Jahresverträge - das heißt die 10% werden bei den Vertretern vorher draufgeschlagen, damit Sie „Rabattieren“ können. manchmal glaube ich das Kunden nur Rabatte kaufen - es sollte aber (zumindest bei Versicherungen) andere Kriterien geben.

Bei Zusammenziehen müssen beide Versicherer Ihre Summen analog dem neuen Bedarf anpassen. Also Unterversicherungsverzicht ist X Euro pro qm. Beide Gesellschaften paralell anschreiben und den jeweils anderen Brief in Kopie beifügen. Die Veresicherer regeln das dann untereinander. Kündigt die Verträge dann zum jeweils möglichen Datum, wenn ihr Euch einen neuen besseren Versicherer gesucht habt. Bei unterschiedlichen Kündigungsterminen in der Zwischenzeit mit einer entsprechenden Konditionsdifferenzdeckung arbeiten.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Ted,
jede Verlängerung ist ein neuer Vertrag.
Also keine vorzeitige Kündigung!
Ausnahme: bei einem Schaden haben beide Seiten die Möglichkeit fristlos zu kündigen.
Ob positiv geregelt oder negativ.
Grüße
Raimund

noch etwas:
hallo Ted,
wenn Du mit jemanden zusammen ziehst (Lebensgemeinschaft) und beide haben z.B. eine Hausratversicherung, dann kann die jüngere gekündigt werden. Ebenso bei RS und PH.
Grüße
R.

Sorry - Korrektur
Hallo Raimund,

sorry, aber bei hausrat ist das falsch. Bei PH und RS wird der jüngere Vertrag aufgehoben - korrekt.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Ok, ich suche nach.
Doch ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei Hausrat ebenfalls stimmt. Es wäre auch unlogisch, 2 Hausratversicherungen für den gleichen Haushalt zu haben.
Grüße
Raimund

Sorry - doch so ist es!
Hallo Raimund,

doch das ist logisch (halt Versicherungslogik). Die beiden Wohnungsinhalte ziehen ja auch zusammen. Das bedeutet, dass die bisherigen Verträge ebenfalls zusammenziehen. Dann wird eine neue Versicherungssumme ermittelt (z.B. über qm oder über den tatsächlichen Wert und Bedarf) und beide Verträge werden anteilig gekürzt.

Das ist so! Juristisch muss keiner den Vertrag aufheben.

Sachlich und logisch (hier natürlich die normale und menschliche Logik angesprochen) sollte natürlich einer der beiden Versicherer " den Schwanz einziehen" und den Vertrag freigeben!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Versicherungsmakler
und
Besserwisser

Hallo Ted,

zwei Hausratversicherungen können nebeneinander bestehen… Einen Rechtsanspruch auf die Auflösung des „jüngeren“ Vertrages habt ihr nicht…

Was euch natürlich trotzdem nicht davon abhalten soll, den „jüngeren“ Versicherer anzuschreiben und um eine Aufhebung des Vertrages zu bitten… Aber wie gesagt: kein Rechtsanspruch.

Interessanter Weise wird euch hier bei www gleich nahegelegt, beide Versicherungen zum Ablauf zu kündigen um euch einen „Besseren“ Versicherer zu suchen :smile:

Warum solltet Ihr denn nicht, Zufriedenheit vorausgesetzt, bei dem dann einen Versicherer bleiben?

Wurden denn schon mehrere Schäden reguliert? Dann wäre ich dann doch ein wenig vorsichtig: nicht erst kündigen und dann einen neuen Versicherer suchen, sondern am besten umgekehrt…

Gruß und viel Glück beim zusammen leben

Matthias

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Dank an Euch! Hat schon sehr geholfen!
Vielen Dank!

Gruß
Ted