Hallo,
angenommen, VM möchte ein Haus verkaufen(nächstes Jahr) und möchte jetz Mieter einziehen lassen:
Kann er schon jetzt vereinbaren, dass ein etwaiiger neuer Eigentümer das Recht hat, den Vertrag aufzulösen(zu Kündigen…)
Er möchte damit verhindern, dass der neue Eigentümer eventuell Probleme hat auf Eigenbarf zu kündigen(Beweis probleme…)
Grüße
Hi Sven,
Du kannst den Mietern einen Zeitmietvertrag anbieten. Selbst erfundene Kündigungsklauseln wird Dir jeder Anwalt in der Luft zerreißen. Abgesehen davon geht Eigenbedarfskündigung immer - wenn denn Eigenbedarf vorliegt.
Gruß Ralf
trobi
4. Juni 2006 um 22:48
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Hi Sven,
Du kannst den Mietern einen Zeitmietvertrag anbieten. Selbst
Ja, das kann man.
Man sollte aber vorher auf § 575 BGB wenigstens
einmal hingewiesen worden sein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html
Wenn man da also nicht aufpasst, hat man genau so einen
unbefristeten Mietvertrag an der Backe kleben.
Gruß, Trobi