Hallo,
ich habe mir vor ca. 4 jahren nen Vertrag bei talkline / e-plus machen lassen und nun wollte ich diesen kündigen.
zuerst habe ich ihnen einen brief ohne rückschein geschickt, keine antwort.
dann ein fax, worauf sie geantwortet haben.
als ich dann angerufen habe, haben sie mir auch bestätigt, das der biref sie erreicht hätte, man müsse ja nicht darauf antworten…
jedenfalls würde meine kündigungszeit 12 monate betragen.
- ist eine so lange kündigungszeit ligitim?
(es lief genauso wie immer, wenn man den alten vertrag, der ja meist 24 monate sein mus nicht kündigt, dann wird er automatisch verlängert. obwohl diese klausel ja rein rechtlich auch so ne sache ist.)
also 6 monate, oder 3 monate sind mir ja bekannt, aber 12 monate?
ich habe auch in der ganzen zeit nie eine prämie oder ein neues handy genommen.
2.sie stützen sich hier auf ihre AGBs, die aber dieses jahr geändert wurden. es steht auch in den agbs drinnen, das wenn sie geändert werden, die kunden in kenntnis gesetzt werden, und nach 1 monat nichtbeschwerens der vertrag übernommen wird. aber wie kann man sich beschweren, wenn man davon nichts weiß. ich lese meine rechnungen immer gründlich, und da wurde kein wort davon erwähnt.
fakt ist, das ich den vertrag september/oktober kündigen wollte, und jetzt noch bis ende juli gebunden bin. kann ich was dagegen tun?
ich brauche unbedingt hilfe
gruß Micha
Hallo,
es ist in der Tat so daß Veränderungen im Vertragsverhältnis zu Deinen Ungunsten zu einem Sonderkündigungsrecht Deinerseits führen. Wenn Du innerhalb eines bestimmtem Zeitraums den Änderungen nicht widersprichst gilt das als sog. „konkludente Zustimmung“, man geht also davon aus daß Du die Änderung akzeptierst weil Du ihnen nicht widersprochen hast.
Das ist ein üblicher Weg vorzugehen und in Ordnung, allerdings muß man Dich natürlich über die Änderungen und das Sonderkündigungsrecht aufklären.
Wenn Du beweisen kannst daß Du nie über die Änderungen aufgeklärt wurdest könntest Du das jetzt gegen Talkline verwenden, allerdings wirst Du diesen Beweis kaum führen können: Du behauptest man habe Dich nicht über die neuen AGB’s informiert, Talkline wird behaupten man habe Dich sehr wohl in Kenntnis gesetzt.
Also würde ich mich auf diesen Punkt nicht stützen - es führt zu nichts und ist auch nicht das eigentliche Problem. Allerdings bedeutet es daß Du dich nach den jetzt gültigen AGB’s und nicht nach denen zum Vertragsabschluß richten mußt.
Suche Dir also die aktuellen AGB’S von Talkline und schaue nach um welchen Zeitraum sich ein Vertrag verlängert wenn man ihn nicht kündigt und wie lang die Kündigungsfrist ist.
„Branchenüblich“ ist daß sich ein nicht gekündigter Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert; wenn man kündigen möchte muß die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des Zeitraums vorliegen.
Aber wie gesagt: schau mal nach wie die Konditionen bei Talkline aktuell sind.
Alsdann kündigst Du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wobei ich die Kündigung so rechtzeitig versenden würde daß sie in jedem Fall vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Talkline eingegangen ist - am besten schickst Du den Brief per Einwurf-Einschreiben.
Sollte Talkine dann später behaupten daß Deine Kündigung nicht eingegangen sei kannst Du mittels des Einschreiben-Belegs beweisen daß Dein Kündigungsschreiben zugestellt wurde und rechtzeitig vorlag.
Gruß,
MecFleih
Danke für die Antwort, also werde ich jetzt
einfach nochmals sämtliche rechnungen durchforsten
und gucken, ob sie mich doch in kenntnis gesetzt haben.
sollten sie das nicht getan haben, dann hab ich also, wenn
ich dich richtig verstanden habe, eine chance aus dem vertrag
raus zu kommen, aber nur dann.
Gruß Micha
Hi,
ja, schau mal nach ob Du über Veränderungen informiert wurdest. Wenn nicht kannst Du versuchen das als Legitimation zu einer Kündigung zu verwenden, ich denke aber nicht daß das funzt weil Talkline behaupten wird man habe Dich informiert. Kannst Du beweisen daß sie es nicht getan haben? Wohl eher nicht…
Der deswegen erfolgversprechendere Weg: Schreibe JETZT eine Kündigung an Talkline und kündige zum nächstmöglichen Termin. „Zu früh“ kann man nicht kündigen, die Kündigung wird dann auf jeden Fall zum nächstmöglichen Termin gültig.
Schau aber in den Unterlagen zusätzlich nochmal nach bzw. frage Talkline wann Dein Vertrag dann beendet ist.
Schöne Grüße,
MecFleih