Folgender Sachverhalt:
Großmutter ist gestorben,
Enkel will in die Wohnung.
Mir ist bekannt dass beide Seiten nach
erfahren des Todes einen Monat Sonderkündigungsrecht haben, und wenn diese Frist verstrichen ist, der Mietvertrag mit dem Erben weitergeführt wird.
Nun allerdings meine Frage:
Gilt das auch bei Beamtenwohnungen?
Danke schon einmal im Voraus