Kündigungsrecht

Habe mal ne frage: meine Oma soll in ein Seniorgerechtes Wohnen ziehen, in der wohnung wo sie jetzt wohnt,da wohnt sie schon über 10jahre wie ist das mit der kündigung normal ja 3monate, aber geht es das sie nicht die 3monate einhalten muss da sie,was nötig ist in einer seniorenwohnung zieht. gibt es da irgenwie ne regel, weil das ist ja alles eine geld frage und meine Oma hat keine große Rente um auch nur 1monat doppelte Miete zu zahlen

Kein Geld zu haben war noch nie ein legitimer Grund Verträge nicht einzuhalten oder brechen zu dürfen.

ich hätte da mal eine Antwort: FAQ:1129

Hallo Namenlo(o)ser(in),

es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
Meine letzte Erfahrung (03/2007) war, dass ein Umziehen in eine Pflegeeinrichtung keine Sonderbehandlung darstellt.
Man sollte auch mal den Mietvertrag durchlesen … könnte ja was Anderes drinn stehen.

Gruß

  • Volker Wolter -