Hallo Spezialisten,
ich habe eine allgemeine Frage zu dem Kündigungsrecht.
Wie sieht es aus mit langjährigen Firmenangehörigen. Gibt es hier Klauseln die besagen dass pro Jahr der Zugehörigkeit die Kündigungsfrist verlängert wird?
Vielen Dank
S.
Hallo Spezialisten,
ich habe eine allgemeine Frage zu dem Kündigungsrecht.
Wie sieht es aus mit langjährigen Firmenangehörigen. Gibt es hier Klauseln die besagen dass pro Jahr der Zugehörigkeit die Kündigungsfrist verlängert wird?
Vielen Dank
S.
Vielleicht
Wie sieht es aus mit langjährigen Firmenangehörigen. Gibt es
hier Klauseln die besagen dass pro Jahr der Zugehörigkeit die
Kündigungsfrist verlängert wird?
Wenn sie im Arbeitsvertrag stehen.
Oder in einem Tarifvertrag.
Sonst halt nicht.
Gruß
Stefan
Nabend 
Sonst halt nicht.
Doch, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde, gesetzliche Kündigungsfristen nach BGB §622, dort sind auch Steigerungen nach Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Gruß
Stefan
Gruß
MG
Doch, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde, gesetzliche
Kündigungsfristen nach BGB §622, dort sind auch Steigerungen
nach Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt
Aber nur für den AG, nicht für den AN („Firmenangehörigen“ wurde er im UP bezeichnet).
Gruß
Stefan
grade so gerettet sonst hätt ich jetzt zwischen schiesen müssen 
LOL
grade so gerettet sonst hätt ich jetzt zwischen schiesen
müssen
Was hier im Brett bei der durch Dich an den Tag gelegten Sachkenntnis echt ein unglaubliches Gewicht hätte.
Ich lach mich weg.
Gruß
Guido