kündigungsrecht

hallo,
folgendes: an hat teilzeitstelle 105 std. stunden sollen gekürzt werden auf 90 um neuen minijober zusätzlich einzustellen.
eine neue arbeitsstelle ist in aussicht. hat der an nun ein sonderkündigungsrecht?

Hallo,

umgekehrt wird ein Schuh draus:

Der AG kann nicht einfach so die Arbeitszeit kürzen, sondern muß hierfür eine Änderungskündigung aussprechen - und sofern der AN sie nicht anfechtet, gibt es kein Problem für ihn, nach Ablauf der Kündigungsfrist die neue Arbeit anzutreten.

Gruß
Christian

Hallo,

muß hierfür eine Änderungskündigung aussprechen - und sofern der AN sie nicht anfechtet, gibt es kein Problem für ihn, nach Ablauf der Kündigungsfrist die neue Arbeit anzutreten.

Hm, ich finde die Formulierung etwas unglücklich.
Eine Änderungskündigung ist vor allem erstmal eine Kündigung. Der gekündigte AN muss sie also nicht nicht anfechten, um nach Ablauf der Kündigungsfrist wonaders anzufangen. Vielmehr braucht er einfach nur nicht das mit der Kündigung verbundene geänderte Vertragsangebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses annehmen.

Grüße

Leute, Achtung: wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung nicht annimmt,dann wird die Änderungskündigung AUTOMATISCH zur BEENDIGUNGSkündigung.
Um dem entgegenzuwirken, muss er die Änderungskündigng unter dem Vorbehalt einer gesetzlichen Überprüfung annehmen, innerhalb der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben und die Zumutbarkeit vom Gericht prüfen lassen.