kündigungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
leider komme ich mit meiner Recherche nicht weiter, vielleicht bin ich auch einfach zu blöd, die gefundenen Informationen auf meine Situation anzuwenden. Hilfe! Ich habe vom 02.12.09 an über eine Zeitarbeitsfirma als Teamleiterin bei einer Ausstellung gearbeitet. Am 29.12 hat mir der Ausstellungsleiter mitgeteilt, dass er -in Absprache mit dem Chef der Zeitarbeitfirma- mich nicht mehr einsetzen könne, da er das Gefühl habe, ich sei für diese Position zu gutmütig und man könne mir auf der Nase rumtanzen. Für die KW 53 hatte ich allerdings noch zwei Arbeitstermine, die ich daraufhin nicht mehr wahrnehmen sollte. Laut Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma ist die Kündigungsfrist innerhalb der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses zwei Tage, danach dann sieben Tage. Die Kündigung habe ich am 05.01.2010 erhalten, Poststempel 04.01.2010, datiert ist das Schreiben auf den 30.12.2009, wohl um die zweitägige Kündigungsfrist einzuhalten. Laut Vertrag muss ich 28 Wochenstunden arbeiten und meinem Rechtsempfinden nach ist kein gültiger Kündigungsgrund vorhanden, da man mich auch an einer anderen Stelle, die dann wohl eher meinen Fähigkeiten entsprochen hätte und die es vor allem auch gegeben hätte, zum Beispiel als Ausstellungsmitarbeiter -nur rumstehen, bisschen Staubwischen- hätte einsetzen können. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, auf mein „Recht“ zu pochen? Kann mir vielleicht einer von Ihnen einen Tipp geben, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll? Vielen Dank, Isabelle

Hallo Isabelle,

wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hast Du am 02.12.09 bei der Zeitarbeitsfirma angefangen?

Und bist dann an diese Ausstellungsfirma vermittelt worden?

Also eines ist schonmal klar, die Ausstellungsfirma ist ja Kunde von der Zeitarbeitsfirma und wenn der Kunde mit dem von der Zeitarbeitsfirma vermittelten Arbeiter nicht zufrieden ist, dann muss die Zeitarbeitsfirma ihrem Kunden einen anderen Mitarbeiter vermitteln.
Die Zeitarbeitsfirma kann aber ihren Kunden nicht zwingen den Mitarbeiter,in diesem Fall Dich, anderweitig einzusetzen.

Und wenn die Zeitarbeitsfirma sonst keine Beschäftigung für Dich hat (z.B. bei einem anderen ihrer Kunden), dann kann die Zeitarbeitsfirma Dich kündigen.
Allerdings gilt die Kündigung erst dann, wenn sie zugestellt wurde also in deinem Fall am 05.01.2010 und somit wäre die Kündigungsfrist 7 Tage und nicht 2 Tage (wenn ich jetzt richtig gerechnet habe).

Von welchem Datum ist denn Dein Arbeitsvertrag?

Ich hoffe das hilft Dir schonmal etwas weiter, wenn Du noch Fragen hast, dann meld Dich!

Gruß Pirkko

Hallo!

Ich gebe dir denn Tipp,diese Kündigung nicht
Akzeptieren,da wie gesagt,kein Ausreichender Grund
Vorhanden ist. Du kannst einen Anwalt für Arbeitsrecht
hinzu ziehen. Wenn du keinen Rechtschutz hast,dann kann
das der Anwalt es über Prozeskostenhilfe machen.

Hi, also mit Zeitarbeitsfirmen ist das so ne Sache, da diese ja ihre eigenen tollen Tarifverträge haben. Auf eine andere Stelle könntest du nicht bestehen. Damit muss man immer rechnen,man ist schnell drin und schnell wieder draußen-wie ein Gegenstand, der hin und her geschoben wird. Deine Vorgesetzten von der Zeitarbeitsfirma hätten dir was anderes suchen können oder deinen Chef auf eine andere Position ansprechen können. Die sind aber meistens nur A-Kriecher und auf der Seite des Kunden-schließlich kommt das Geld von ihm und draußen gibt es ne Menge Leute, die auf deine Stelle warten. Das mit der Frist-4Wo ist kein Monat. Lt Gesetz sind es 28 Tage und das kommt leider hin. Du hast am 2.12 begonnen + 28 Tage =30.12. Du hast sie einen Tag vorher erhalten-mündlich von deinem Chef.Ist zwar schriftlich einzugehen, jedoch steht bestimmt bei dir im Tarifvertrag etwas darüber, dass ne mündliche Zeitbegrenzung deines Arbeitsvertrages beim Kunden, völlig ok ist. Da das ja in der Regel sehr sehr oft vorkommt-das doch keine Arbeit mehr da ist und der AN schon eher gehen muss.
Mach dir keinen Kopf-im moment gibt es wieder viele Stellen-es geht bergauf. Aber informiere dich auch noch anderweitig.
Viel Glück

Hallo Isabelle,
also das Problem ist zu komplex um dies hier kurz und knapp zu beantworten. Seriöserweise müsste man die Vertragslage besser kennen.
Grob würde ich meinen, dass ihre Rechtsposition keine schlechte ist. Ich empfehle Ihnen deshalb Ihre Unterlagen zusammenzupacken und sich sehr schnell einen Termin beim Anwalt zu besorgen. Es gibt Fristen, deshalb muss es schnell gehen,
Jörg.

Hallo Isabell…

leider kenne ich mich mit dem Kündigungsrecht im Beruf nicht so aus.

Hoffe aber trotzdem das du viele brauchbare Antworten von Andern bekommst…

Gruß Sun&Moon