Hallo,
bin mir nicht ganz sicher, wie ich den Gesetzestext zu interpretieren habe. Ist es immer möglich, sowohl zum 15. als auch zum Monatsende (mit 4 Wochen Vorlauf jeweils) zu kündigen, oder ist jeweils nur eines der beiden Daten möglich (je nach Betrieb, erfolgt die Abrechnung zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende).
Über eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Peter