Kündigungsrecht bei Grundwasser?

Hallo!
habe mal wieder eine Frage, weil ich zu dem Thema nichts vergleichbares finde…
FOlgende Situation: ich habe von einer Person x eine Box in einem ehemaligen Sägewerk im Untergeschoß für meinen Oldtimer gemietet. Dafür ist dieses ehemalige Sägewerk umgebaut worden, damit man die einzelnen Boxen als Stellplatz oder als „Werkstatt“ nutzen kann für Oldtimer oder generell Autos.
Im Mietvertrag steht geschrieben, dass es dem Mieter bewusst ist, dass bei starkem Regen oder Tauwetter Hochwasser entstehen kann und der Mieter gegebenenfalls die vorhandenen Sandsäcke stapeln muss, damit kein Wasser ins UG eindringen kann. Nun war vergangegen Sommer die Situation, dass es extrem geregnet hat. Ich bin am ersten Regentag abends an der Garage vorbei und habe nach dem rechten gesehen, alles wunderbar, kein Wasser in der Garage, noch nicht mal die Einfahrt runtergelaufen, die war staubtrocken.
Am nächsten Tag bin ich gegen mittag wieder hin weil ich was machen wollte da standen die kompletten 350qm mit ca 56cm Wasserhöhe voll. Die Einfahrt war allerdings immer noch staubtrocken und an den Wänden ist nichts heruntergelaufen.
Wie sich dann später rausstellte hat es das Grundwasser reingedrückt weil eine extra dafür angeschaffte Wasserpumpe ihren Dienst versagte.
Nun meine Frage, die ganze Sache ist nun schon lange her und für meinen Schaden werde ich kein Geld mehr bekommen, aber grundsätzlich wollte ich wissen ob das ein Kündigungsgrund ist. Im Moment bin ich noch in der Restaurationsphase mit dem Oldi aber bei meinen weiteren Arbeiten habe ich schon durch das Wasser entstandene Schäden entdeckt welche nun noch mehr Arbeit bedeuten. Ganz abgesehen davon, dass die ganzen Sachen schimmeln weil die Feuchtigkeit nicht richtig entweichen kann trotz wochenlanger Trocknung durch „Spezialtrockner“.
Das Grundwasser kann zu jedem Zeitpunkt wieder eindringen, dazu muss es noch nicht mal extrem regnen oder tauen.
Ist das nun - auf Grund der Tatsache dass mir das verschwiegen wurde - ein Kündigungsgrund? Wenn ja mit welcher Frist? Im Vertrag ist festgehalten, dass eine Kündigung nur immer zum Halbjahr oder zum Jahresende mit mind. 6 Monaten Frist möglich ist.

Vielleicht kann mir jemand behilfich sein!
Vielen lieben Dank!
Saskia

Hallo Saskia,
ich kann dir da leider nicht helfen.
Viel spass bei der Restauration. Welchen Wagen restaurierst du, wenn ich fragen darf? Bin selbst mit einem karmann ghia Cab. beschäftigt.
Jörg.