Kündigungsrecht bei Mobbing - öffentlicher Dienst- Regierung von Obb

Liebe Forumsmitglieder!

Meine Freundin arbeitet seit 8 Jahren an einem Gymnsium als Schulsekretärin. Seit 2 Jahren wird sie vom Schulleiter gemobbt. Es bestehen mittlerweile mehrere AU-Zeiten aufgrund dessen (immer mind. 6 Wochen) mit der Folge von 2 psychosomatischen Rehamaßnahmen. Es handelt sich tatsächlich um Mobbing, die Vorfälle möchte ich nicht einzeln aufzählen. Es gab Gespräche mit dem Schulleiter selber, mit den Kolleginnen (durch die sie teilweise auch gemobbt wird). Aufgrund eines solchen Teamgespräches mit dem Schulleiter bekam sie offiziell eine Abmahnung im Beisein des ganzen Kollegenteams (auch eine andere Kollegin gleichzeitig). Gegen diese haben sie bereits bei zuständiger Stelle Beschwerde eingereicht, „Verfahren“ läuft. Es wurde der Personalrat eingeschaltet, der wiederum nichts gegen den Schulleiter unternimmt, da er Angst vor ihm hat. Personalrat besteht aus Lehrern, welche vom Schulleiter immer Beurteilungen erhalten. Es wurde auch schon der außerbetriebliche (weiß nicht genau wie das genau heißt) eingeschaltet, aber alles dauert ewig,nichts geht voran. Die Freundin ist mittlerweile in mehreren Mobbing-Gruppen/Organisationen, sowohl von der Krankenkasse, als auch bei einer Mobbing-Hilfestelle in München. Sie geht zu Beratungen und erhält dort Hilfe. Angeblich wird ein Mediator an die Schule geschickt, dies ist bisher aber nicht passiert. Meiner Freundin geht es mittlerweile gesundheitlich sehr schlecht und sie möchte kündigen. Ich kann ihr bei meiner Arbeitsstelle einen Job vermitteln und hier nun die entscheidende Frage: Muss sie die im Vertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist (öffentlicher Dienst>>>Regierung von Obb.) von jetzt 5 Monaten einhalten? Oder ist Mobbing ein Kündigungsgrund nach § 628 Abs.2 BGB ?? Bitte - sie hat alles nur mögliche gegen diese Zustände unternommen, sie möchte nur noch kündigen und braucht dringend eine Antwort auf diese Frage. Ratschläge gegen das Mobbing erhielt sie auch zur Genüge, ein Arbeiten an dieser Schule oder einer anderen Schule kommt nicht mehr in Frage. Ich danke schon mal recht herzlich für ein paar Antworten
Marion

Kann sie nicht beim nächsten Vorfall dem Direktor einfach coram publico die Fresse polieren und sich feuern lassen?

Meiner Freundin geht es
mittlerweile gesundheitlich sehr schlecht

und was genau hindert sie daran, sich krank schreiben zu lassen?

  1. löst das nicht das Problem, es wird nur aufgeschoben.
  2. Sind ihre AU-Zeiten kassenmäßig ausgeschöpft und sie fällt sofort ins Krankenkgeld was weniger Geld als Gehalt bedeutet.

Es wäre schön, einen hilfreichen Rat bezüglich der Kündigungsfrist zu bekommen. Ich denke meine Freundin muss sich wohl trotz fehlender Rechtsschutzvers. einen Anwalt nehmen.
Danke trotzdem.
Marion

Guten Morgen,

Es wäre schön, einen hilfreichen Rat bezüglich der
Kündigungsfrist zu bekommen.

wenn, wie geschrieben, ein Anschlussarbeitsverhältnis „sicher“ (!!) ist, dann kann der Mensch versuchen ohne Einhaltung einer Frist einen Aufhebungsvertrag mit dem bisherigen AG zu schließen… gerade wenn es Probleme gleich welcher Art im bestehenden Arbeitsverhältnis gibt, sind die meißten AG „froh“ sie auf diese „Weise“ lösen zu können…

Gruß
MG

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  1. löst das nicht das Problem, es wird nur aufgeschoben.

das löst genau das problem, denn man kann schließlich bis zum ende der kündigungsfrist krank sein.

btw., das krankengeld ist unter anderem deswegen geringer, weil man schließlich auch weniger kosten hat.

btw., ich habe überhaupt kein verständnis dafür, dass sie noch keinen anwalt hat. und jetzt komm mir nicht mit ‚zu teuer‘!

Hallo,

wie sieht es denn mit einer Versetzung aus?
Warum sollte das gerade bei der ROB nicht möglich sein?
Sie kann ja auch was anderes in der Verwaltung machen, nicht nur Schulsekretätin für GY.

Grüße
miamei

Hallo,

Ratschläge gegen das Mobbing erhielt sie auch zur Genüge, ein Arbeiten an dieser Schule oder einer anderen Schule kommt nicht mehr in Frage.

Dann vielleicht ganz woanders. Hat sie wirklich alles gemacht? Welches Parteibuch hat der Schulleiter, welches hat sie selber und welches hat der Vorgesetzte vom Schulleiter? Sowas ist im öD gelegentlich ganz wichtig.
Ansonsten eben Anwalt. Der weiß wie man da kündigt, Beweise sammelt oder eben eine andere annehmbare Lösung findet.

Grüße