Kündigungsrecht bei Mobilfunk

Hallo,
habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einem Mobilfunkvertrag, wenn an den Orten, an denen ich mich gewöhnlich aufhalte, keine Verbindung aufgebaut werden kann (obwohl die Netzabdeckungskarte etwas anderes zeigt)?

Cu Rene

Hi !

Hallo,
habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei
einem Mobilfunkvertrag, wenn an den
Orten, an denen ich mich gewöhnlich
aufhalte, keine Verbindung aufgebaut
werden kann (obwohl die
Netzabdeckungskarte etwas anderes zeigt)?

Ich gehe davon aus, daß dieses Recht nicht gegeben ist.
es ist äußerst schwierig, Mobilfunkverträge vor Ablauf der 24-monatigen Frist zu kündigen.
Man denke nur an die Rückabwicklung der verbilligt verkauften Geräte.
Ausserdem: Kopf hoch ! Die Netze werden immer weiter ausgebaut, also wirst auch Du bald ein Netz in Deiner Region bekommen.

bye,

Mathias

Auch hallo,

habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei
einem Mobilfunkvertrag, wenn an den
Orten, an denen ich mich gewöhnlich
aufhalte, keine Verbindung aufgebaut
werden kann (obwohl die
Netzabdeckungskarte etwas anderes zeigt)?

Ein KündigungsRECHT hast Du nicht, jedoch lassen Dich einige Anbieter aus Kulanz möglicherweise aus dem Vertrag raus.
Am besten Du schreibst eine außerordentliche Kündigung und erklärst Dein Problem.
Wichtig dabei ist, daß Du beteuerst, beim Kauf EXTRA nach der Abdeckung in der bestimmten Region gefragt zu haben, dann hast Du evtl. eine Chance.
Erfahrungsgemäß ist es einfacher, wenn Du einen Vertrag bei einem der Mobilfunkanbieter direkt (also D2-privat, D1, E-Plus Mobilfunk, Viag Interkom) hast als bei einem Provider.

Schöne Grüße

Alexandra

Kündigung ganz einfach:

Auf der Rufnummer keine Gespräche mehr führen, dann Grundgebühr nicht zahlen (trotz Drohung Anbieter!), nach (je nach Vertrag) 2 Monaten Zahlungsrückstand wird der Vertrag automatisch gekündigt von seiten des Anbieters. Bei Abbuchungserlaubnis, Zahlung über Bank rückabwickeln. Zugegeben nicht gerade legal, aber wirkungsvoll und erfolgreich!

André

hi renè,

wie dir ja schon mitgeteilt wurde, es besteht kein recht auf vorzeitige kündigung. wenn du, wie alex beschrieben hat, bei einem der anbieter direkt bist -also nicht victor vox, debitel, talkline, etc. hast du immerhin noch chancen auf kulanz. bei e plus service (ich weiß ich weiß -schon wieder- aber die kenn ich nun mal am besten) kannst du in der regel außerordentlich kündigen, wenn an deinem wohnort kein empfang ist.

von der variante einfach nicht zu telefonieren und so weiter rate ich dir UNBEDINGT ab! so ein schwachsinn! ich bitte denjenigen um verzeihung, aber so ein bockmist. wenn du zwei monate nicht telefonierst interessiert das deinen anbieter ja überhaupt nicht (es sei denn deine rechnung liegen ab 200,- aufwärts), aber selbst dann wird dich kein anbieter aus dem vertrag entlassen oder rausschmeißen?? als wenn die freiwillig auf die grundgebühr verzichten um wenigstens ihre laufenden kosten zu decken.
aber am besten ist der hinweis die lastschriften einfach zurückzugeben! das sind dann die leute, die cool und lässig in den nächsten handyshop gehen, ein ultrageiles handy beantragen und der verkäufer dir dann ebenso cool empfiehlt seinen laden zu verlassen, da du mit einem SCHUFA eintrag nirgends einen vertrag abschließen kannst. was dir dann übrigens in den nächsten jahren öfters passieren wird, z.b. bei quelle, otto, etc.
so viel zu dem hinweis!
versuch doch mal, was alex beschrieben hat, evtl klappt es ja.

nur so

danny