hallo,
ich habe ein möbliertes Zimmer in einer 2-WG gemietet. Nun möchtes aus diesem Mietvertrag kündigen oder bzw. austreten.
Im vom mir unterschriebenen Mitvertrag würde keine Kündigungsfrist festgelegt bzw. würde nachträglich eingetragen, doch dies kann ich Beweisen da ich bevor ich den Mitvertrag zurückgesendet hatte eine Kopie gemacht habe. Jenes ist mit mir auch nicht besprochen worden.
Desweitern befindet sich laut Mietvertrag eine Spülmaschine in der zur Mitbenutzen erlaubten Küche. Dies ist nicht der Fall. Jenes würde mit dem Markler besprochen, jedoch willigten mein Mitbewohner und ich nicht ein diese aus dem Mitvertrag zu streichen. Seit dem hat der Markler nichts mehr unternommen.
Jetzt wollte ich das Zimmer kündigen und der Markler sagte er sei nur der Verwalter und habe die Kündigung weiter an die Vermietern geleitet. obwohl im Mitvertrag eindeutig steht es sei ein Möbliertes Zimmer und keine Kündigungsfrist festgelegt ist, will die Vermietern mir das Zimmer nur nach der Gesetzlichen Regelung für normale Wohnungen kündigen.
Ist dies Rechtens?
und wie komme ich aus dem Vertrag früher raus?
Hallo sophie292
also meiner Meinung nach ist der Nachtrag der Kündigungsfrist nicht rechtens. Den Beweis hast du mit der Kopie, die du angefertigt hast.
Allerdings gilt doch für alle Standartmietverträge 3 Monate Kündigungsfrist. An die sich jeder Mieter und jeder Vermieter halten muss.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm
Hoffe du meisterst das…
Hallo sophie292
also meiner Meinung nach ist der Nachtrag der Kündigungsfrist nicht rechtens. Den Beweis hast du mit der Kopie, die du angefertigt hast.
Allerdings gilt doch für alle Standartmietverträge 3 Monate Kündigungsfrist. An die sich jeder Mieter und jeder Vermieter halten muss.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm
Hoffe du meisterst das…
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Hallo sophie292
also meiner Meinung nach ist der Nachtrag der Kündigungsfrist nicht rechtens. Den Beweis hast du mit der Kopie, die du angefertigt hast.
Allerdings gilt doch für alle Standartmietverträge 3 Monate Kündigungsfrist. An die sich jeder Mieter und jeder Vermieter halten muss.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm
Hoffe du meisterst das…
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