Kündigungsrecht bei OGAT-Betreuungsvertrag

Hallo,

hat man bzw. wie lange hat man ein Kündigungsrecht nach Abschluß eines einjährigen Betreuungsvertrages mit der Stadt/Gemeinde?
Der unterschriebene Vertrag ist ca. 14 Tage alt und durch persönliche Veränderungen möchte ich den Vertrag für mein Kind nicht mehr in Anspruch nehmen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

nach meiner Erfahrung verbringt eine Stadtverwaltung eine Menge Zeit damit, Papierkram zu verrichten. Wenn sie etwas bestellen, oder man einen sonstigen Vertrag abschließt, oder einen Antrag stellt, bekommt man i.d.R. eine Menge Unterlagen ausgehändigt, wo alle Dinge und Eventualitäten aufgeführt werden (Geschäftsbedingungen).
In deinen Vertragsunterlagen sollte auch etwas zum Thema Vertragsaufhebung, Kündigung, etc. stehen. Ansonsten kann dir die Stadt selbst bestimmt darüber genau Antwort geben.

Beste Grüße, Thorsten

Hallo,
die Kündigungsrechte müssen im Vertrag oder in den evt. beigefügten Geschäftsbedingungen stehen. Das müssen Sie nachsehen. Sonst sprechen Sie doch einfach mit dem Vertragspartner, teilen die Umstände mit und sehen dann, was passiert.
Sollte die Stadt uneinsichtig sein, können Sie immer noch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen, der Ihnen für wenig Geld Auskunft gibt.
Ich kenne mich mit dem öffentlichen Recht in Ihrer Stadt nicht aus, alle Gemeinden haben da ihre eigenen Gesetze.
mfg
PB

Hallo,

bei persönlich unterzeichneten Verträgen gibt es meistens kein Widerrufsrecht (es sei denn, es ist ausdrücklich im Vertrag erwähnt). Ich würde als ersten Schritt zur Gemeinde gehen, die Situation schildern und darum bitten, den Vertrag aufzuheben. Da die Gemeindemitarbeiter meistens kein persönliches Interesse an der Erfüllung des Vertrages haben, könnte das klappen.

Gruß,

twilight666

Hallo,
sicherlich ist in deinem Vertrag das Kündigungsrecht beschrieben. Wenn es natürlich ein befristeter Einjahresvertrag ohne Kündigungsrecht ist, dann wirst du wohl nur auf Kulanz hoffen können. Oder es kann eine Sonderkündigung, z.B. bei Umzug wahrgenommen werden.

Gruß