Hallo !
mein Kenntisstand ist derzeit der, dass man bei einem 2 Jahresvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende hat.
Braucht man einen wichtigen Grund für die kündigung ?
zB die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber !
Oder kann ich eben einfach ohne Angabe von Gründen nach 9 Monaten gehen?
Heisst dies, man kann nicht vom einen befristeten Vertrag bei AG 1 in den anderen befristeten Vertrag zu AG 2 wechseln ?
Gibt es evtl. Einschränkungen/Sonderregelungen bei BAT-Verträgen?
WAS ist dann überhaupt der Sinn von Zeitverträgen, wenn jede Seite da auch wieder jederzeit kündigen kann - ich dachte, da hat man über die Vertragsfrist „Sicherheit“ ?
Danke und Gruss
Frank
mein Kenntisstand ist derzeit der, dass man bei einem 2
Jahresvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende
hat.
Braucht man einen wichtigen Grund für die kündigung ?
Hallo frank, in dem link steht „Ein Arbeitsverhältnis, das für eine Dauer von längstens zwölf Monaten vereinbart wurde , kann nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.“
… da das ja bei dir nicht zutrifft, brauchst du also keinen wichtigen Grund (was auch immer diese sehr allgemeine Formulierung bedeuten mag).
Oder kann ich eben einfach ohne Angabe von Gründen nach 9
Monaten gehen?
…unter Einhaltung der Kündigungsfrist schon.
Gibt es evtl. Einschränkungen/Sonderregelungen bei
BAT-Verträgen?
Die SR 2y sind bereits die Sonderregelungen für BAT-Verträge.
WAS ist dann überhaupt der Sinn von Zeitverträgen, wenn jede
Seite da auch wieder jederzeit kündigen kann - ich dachte, da
hat man über die Vertragsfrist „Sicherheit“ ?
Im Normalfall (also für befr. Verträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist ein befristeter Vertrag auch nur ordentlich kündbar, wenn das extra so vertraglich vereinbart wurde. Das TzBfG schreibt aber auch, dass durch Tarifverträge anderes geregelt werden kann und das passiert beim BAT durch die SR 2y.
MfG
hallo Xolophos,
ok, du meinst, weil ich einen 2 jahresvertrag habe, brauche ich keinen wichtigen Grund…hab wohl nicht so genau gelesen.
DANKE an dich…und auch für die erläuterung meiner anderen fragen !
Gruss
Frank