Kündigungsrecht bei Zeitvertrag n. 'SR 2 y BAT'

Hallo,

ich habe einen 2-Jahresvertrag nach BAT bei eiem öffentlichen Arbeitgeber.
Die Probezeit ist vorbei.

Habe ich ein Kündigungsrecht vor Ablauf der 2 Jahre ?
Im Vertrag ist nichts geregelt - es gilt der BAT.

Gruss
frank

Habe ich ein Kündigungsrecht vor Ablauf der 2 Jahre ?
Im Vertrag ist nichts geregelt - es gilt der BAT.

Hallo frank, da schaust einfach mal hier http://www.timmermann-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht…

Zitat daraus: e) Ein Arbeitsverhältnis, das für eine längere Dauer als zwölf Monate vereinbart wurde, kann auch nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Schluß eines Kalendermonats.

MfG

hey, super, DANKE Xolophos,

hatte bisher nur gleichlautende infos aber ohne Beleg.

Gruss
Frank

??? Grund für Kündigungsrecht n. 'SR 2 y B ???
hi an Xolophos und euch andere !

in dem Link steht u.a., dass man wohl einen wichtigen Grund für die kündigung bracuht:
zB die Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag bei einem anderen Arbeitgeber !

Heisst dies, ich kann nicht vom einen befristeten Vertrag bei AG 1 in den anderen befristeten Vertrag zu AG 2 wechseln ?

Gibt es evtl. Einschränkungen/Sonderregelungen bei BAT-Verträgen?

WAS ist dann überhaupt der Sinn von Zeitverträgen, wenn jede SEite da auch wieder jederzeit kündigen kann - ich dachte, da hat man über die Vertragsfrist „Sicherheit“ ?

Danke und Gruss
Frank