Kündigungsrecht Beitragserhöhung der Krankenkasse

Hallo,

ich bin am 1.9. in ein festes Arbeitsverhältnis eingetreten und musste daraufhin aus der Familienversicherung meiner Frau in die gesetzliche Pflichtversicherung wechseln. Davor war ich mind. 2 Jahre bei der Krankenkasse familienversichert.
Nun möchte die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von mir. Ich wollte daraufhin von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen und die Kasse wechseln. Die Krankenkasse behauptet nun, dass ich mit Eintritt in das Arbeitsverhältnis eine „neue“ Versicherung bei Ihnen abgeschlossen habe und somit mind. 18 Monate Mitglied bleiben muss, da ich ja bei Abschluss der „neuen“ Versicherung schon von dem Zusatzbeitrag wusste. (Dem ist natürlich so, würde ich aber nicht zugeben, da ich die Zahlungsaufforderung für den Zusatzbeitrag ja auch erstmalig im Oktober oder November erhalten habe)

Kann mir hierbei jemand helfen? Ich würde immernoch gerne Wechseln, um dem Zusatzbeitrag zu entgehen.

Hallo lubi19,
Ne aus der nummer kommst nicht mehr raus, mußt du wohl oder üble die 18 monate drin bleiben, auf dumm stellen bringt nichts, weil die ganze sache ist monate lang in allen medien breitgeschlagen wurden.
Würde die Krankenversicherung aber jetzt schon mal für in 18 monaten kündigen, damit du wenigsten da keine fristen verpaßt.
Achtung, die nicht bezahlten zusatz beiträge kann die versicherung seid einiger zeit auch einklagen .
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen, wenn auch bestimmt nicht in deinen sinn
Schöne weihnachtszeit

Hallo Lubi19,

wenn du in die selbe Kasse eingetreten bist, die deine Frau schon hat und sie einen Zusatzbeitrag zahlen musste, von dem du wissen könntest, hast du schlechte Karten und kannst erst tatsächlich in 18 Monaten wechseln, es sei denn, deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag in dieser Frist.
Hast du jetzt allerdings eine andere Kasse gewählt, muss diese dir nachweisen, dass sie dich extra auf diesen Zusatzbeitrag hingewiesen hat. Das müsste diese Kasse schriftlich von dir haben!
Wenn du dich betrogen fühlst, steht dir immer der Gang zum Sozialgericht offen. Eine Klage vor diesem Gericht ist für alle kostenlos, also auch für dich. Du brauchst halt nur die Kraft, das durchzustehen.
LG Johnny

Hallo,
leider hat Deine Kasse recht. Mit dem neuen Versicherungsverhältnis ab 01.09.2010 wurde eine neue Bindefrist ausgelöst. Das heißt, Du musst erst 18 Monate versichert bleiben, bis Du kündigen kannst.
Ausnahme: Die Kasse würde den Zusatzbeitrag erhöhen, dann hast Du wieder ein Sonderkündigungsrecht.