Kündigungsrecht der KFZ-Vers. bei Umzug?

Hallo Zusammen!

Gibt es bei der KFZ-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug zwischen 2 Bundesländern, wenn diese vorher mit Finanzdienstleistertarif auf 5 Jahre abgeschlossen wurde?

Ist dies abhängig von einem höheren Zahlbeitrag?
Gruß, Marco

Nein das impliziert kein Sonderkündigungsrecht. Wer in aller Welt bietet 5-Jahresverträge im KFZ-Bereich an? Ggf. KFZ ummelden auf Ehe-/Lebenspartner.

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Auch nicht wenn sich dadurch der Zahlbeitrag erhöht?

Auch nicht wenn sich dadurch der Zahlbeitrag erhöht?

Der erhöht sich doch nur wegen dem Wechsel der Regionalklasse, nicht wegen Beitragsanpassungen seitens der Versicherers. Sie können es gerne versuchen zu kündigen, das kostet 55 ct.

Gibt es bei der KFZ-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei
Umzug zwischen 2 Bundesländern, wenn diese vorher mit

Nein.

Finanzdienstleistertarif auf 5 Jahre abgeschlossen wurde?

Das gibt es nicht. KFZ-Versicherungen können jährlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Ist dies abhängig von einem höheren Zahlbeitrag?

Nein, da hier eine andere Regionalklasse vorliegt.

5 Jahre Laufzeit?
Hallo Marco,

entsprechende Antworten mit Erklärung hast Du ja bereits erhalten.

Gibt es bei der KFZ-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei
Umzug zwischen 2 Bundesländern, wenn diese vorher mit
Finanzdienstleistertarif auf 5 Jahre abgeschlossen wurde?

Leider hast Du auf die Anfrage nach dem Kfz-Vertrag mit 5jähriger Laufzeit nicht geantwortet. Hätte mich jetzt auch interessiert.

Oder hast Du da was verwechselt und mit einem Finanzdienstleister (der deine Versicherungen optinmieren will) einen Dienstleistungsvertrag über 5 Jahre geschlossen. Auch in dem Fall hättest Du bei den einzelnen Versicherungsverträgen nur die dort jeweils gültigen Lauf- und Kündigungszeiten. Deinen kfz-Vertrag kannst Du dann also zum Jahresende (meist Laufzeitende) kündigen und zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln unabhängig davon ob der Vertrag mit dem Dienstleister noch 5 Jahre läuft.

Okay Danke!

Die Aussage mit den 5 Jahren stimmt nicht. Dies war mein Fehler. Es wurde bei dem Versicherer ein Gesamtpaket abgeschlossen. Unteranderem auch Haftpflicht, Hausrat etc. Für diese galten die 5 Jahre und nicht für die KFZ.

Dieses Missverständnis tut mir leid. Trotzdem Danke für die Antworten.

Gruß, M.T.