Kann aus dringend notwendiger häuslicher Pflege einer 88jährigen Mutter(Pflegestufe 1) die viel Zeit und Kraft kostet, und das auf nicht absehbare Zeit, ein Fitnessvertrag außerordentlich gekündigt werden?
Das Fitnessstudio verneinte eine vorzeitige Vertragsauflösung.
In dessen Geschäftsbedingungen steht zur außerordentlichen Kündigung u.a.:
„Schwangerschaft/Krankheit berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung.Eine vom Arzt attestierte Schwangerschaft/Krankheit berechtigt das Mitglied zur beitragspflichtigen Stillegung der Mitgliedschaft“.
Welche Möglichkeit gibt es um vorzeitig aus einem solchen Vertrag zu kommen?
Vorweg vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage------------------------------
Hallo,
Nein der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Es steht doch sogar drinnen das man selbst dann wenn man Schwanger oder Krank wird denn Vertrag erfüllen muß und bis zum Ende zahlen muß.
Gruß SUnny
Hallo,
das kann man so nicht hier stehen lassen:
Nein der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Es steht doch sogar drinnen das man selbst dann wenn man
Schwanger oder Krank wird denn Vertrag erfüllen muß und bis
zum Ende zahlen muß.
Drinstehen kann im Vertrag vieles. Vieles ist allerdings auch unwirksam. Ich zitiere mal die Verbraucherzentrale NRW: >>Verbraucher können immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich.
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