Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu den Kündigungsfristen bei Kündigung durch einen Arbeitnehmer (IG Metall):
Meines Wissens ist die vom AN einzuhaltende Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Wie sieht das aus wenn der AG in den laufenden Verträgen der Betriebszugehörigkeit angepasste längere Kündigungsfristen auch für den AN dokumentiert hat?
Gelten die auch für den Arbeitnehmer oder hat er sich ganz einfach an die gesetzlichen Fristen zu halten?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache dass diese langen Kündigungsfristen dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatzwechsel deutlich erschweren würden weil der neue Arbeitgeber kaum die Zeit hat die Fristen abzuwarten.