Kündigungsrecht nach TVÖD Sparkassenmitarbeiter

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist es eine der Fragen, die sich hier tausendfach googlen lässt und dennoch hoffe ich, dass ich eine aktuelle Anwort finde, weil auf der einen Seite dies und auf der anderen Seite was anderes steht.

Meine Frage:
Ich habe 08/2008 bis 01/2011 meine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht und habe auch direkt einen unbefristeten Vertrag bekommen.
Nun habe ich in Planung zum Wintersemester 2011(Oktober)
studieren zu gehen.
Welche Kündigungsfrist habe ich da?
Habe einmal gelesen, dass Azubizeit angerechnet wird und ein anderes Mal stand das Gegenteil.

Falls es nun 6 Wochen zum Quartalsende sind, hieße das für mich ich wäre zum 30.09 „entlassen“?
(Sonst müsste ich nach diesem Wochenende eig. kündigen, um eher rauszukommen^^)

Wenn es unter einem Jahr ist, dann komme ich also z.B. auch Ende August raus?!

Habt Ihr dann auch Erfahrungen damit gemacht, indwieweit der Urlaub, oder das Gehalt gekürzt wird?
Also angenommen, ich würde den ganzen Jahresurlaub schon verbraucht haben, würde sich das dann auf das Gehalt auswirken, bestimmt oder?

Naja, letzteres ist eig nicht so wichtig^^
Aber wenn ihr schonmal dabei seid :smile:

Ich freue mich über schnelle Antwort

MFG Derry

Hallo Derry,

die Ausbildungszeit wird mit angerechnet, da du die Ausildung beim gleichen AG gemacht hast.Du hast eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Von daher müsstest du nun sofort kündigen um rechtzeitig aus deinem Vertrag rauszukommen.

Aber: Hast du schonmal an einen Aufhebungsvertrag gedacht? Ich weiß nicht, wie gut du mit deinem Arbeitgeber „kannst“, aber bei gewissen Umständen lassen Arbeitgeber mit sich reden…
Beim Jahresurlaub muss ich leider pasen, so eine Situation hatte ich auch noch nicht.
LG

sorry, aber leider kann ich dir bei diesen fragen nicht weiterhelfen

Hallo,
bin leider kein Experte. Bevor ich kündige, würde ich es aber mit einem Aufhebungsvertrag versuchen. Oder frag doch mal Euren Personalrat.
viele Grüße nitsrek