Kündigungsrecht.-Neuvertrag

Liebe Leute,

ich hab da mal eine Frage an euch und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ein Mitarbeiter wird eingestellt. Wird aber dann gekündigt. Nun möchte er zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder bei der Firma anfangen. Gesetzlich ist es so (ich hab mich erkundigt), dass der Mitarbeiter wenn er dann neu eingestellt wird, dass Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Der Mitarbeiter möchte aber nur für ein paar Monate für ein Projekt arbeiten und möchte mit seinem Einveständnis einen befristeten Vertrag unterschreiben.

Ist dies gesetzlich möglich mit Zustimmung des Mitarbeiters doch noch einen befristetn Vertrag aufzusetzen?

Über schnelle Antworten (evtl . mit gesetzl. Paragraphen) würde ich mich freuen.

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Anna

Das Vorbeschäftigungsverbot gilt nur für kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG, § 14 Abs. 2). Bei einer Befristung, die durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (wie z. B. Arbeit an einem Projekt bis zum Ende des Projektes/Teilprojektes) gilt das Vorbeschäftigungsverbot nicht. Damit kein Fehler im Arbeitsvertrag gemacht wird, am besten von einem Fachanwalt beraten lassen.