Kündigungsrecht Privatkauf

Hallo,
mal angenommen ein Mitarbeiter kauft über die Firma Waren für sich privat. Wenn er die Rechnung entweder direkt selbst bezahlt oder einen Artikel aus einer Sammelrechnung zzgl. MwSt. bar ausgleicht im Betrieb, ist dies rechtmäßig oder müsste er mit einer Kündigung, o.ä. rechnen wenn es häufiger vorkommt?
Und wie sähe es aus, wenn ein Gesellschafter oder Geschäftsführer Waren für sich privat entnimmt? Fällt das unter verdeckte Gewinnausschüttung, falls er nichts dafür bezahlt oder/und keine Verrechnungsanzeige erstellt und man erst bei der Inventur es heraus findet?
Viele Grüße, TT

Puh, gute Frage.

Ich denke mal, wenn der Mitarbeiter die Ware in kleinen Mengen, also definitiv für sich privat kauft sollte es keine Probleme geben. Wenn der Mitarbeiter allerdings so große Mengen kauft, dass sich der Verdacht einstellen könnte, dass der Mitarbeiter die Ware weiterverkauft bzw. seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte, dann könnte ich mir vorstellen, dass dies ein Kündigungsgrund sein könnte.

Aber keine Ahnung wie das rechtlich geregelt ist.

LG Pirkko

Hallo

leider habe ich bei der Anmeldung einen Fehler gemacht. Ich bin nicht Experte in dem Gebiet, sondern hatte dazu eine Frage…tut mir leid.
Aber trotzdem kann ich Ihnen eine Antwort geben, wenn nicht rechtlicher, dann ethischer Natur.
Vieleicht sollte die Person um die es geht einfach fragen, bevor Sie etws nimmt oder bestellt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dann kein Problem mehr ist. Das Problem ist meistens, das verheimlichen und das nicht reden, wodurch sich die Anderen hintergangen fühlen.

Ich hoffe Sie finden bei einem richtigen ; ) Experten, die Antwort, die Sie brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

A. B.

Hallo,
dies sind gleich mehrere Sachverhalte auf einmal.Ware die bezahlt wird, kann z.B. in einem Supermarkt als unkritisch angesehen werden, in einem Markt der üblicherweise Waren nur an ausgesuchte Kunden verkauft kann es hingegen kritisch sein. Was ich damit sagen will: Die Situation bedarf mehr Details.

Grundsätzlich empfehle ich in den Arbeitsvertrag zu schauen. Stehen dort keine Regelungen, so können auch gelebte Regeln existieren (…niemand in der Firma macht das, weil jeder weiß, dass es untersagt ist…)

Was den Geschäftführer betrifft, so empfehle ich zunächst einen Blick in die Vertragsdetails. Dort könnte eine Probenentnahme aufgeführt sein.
Ansonsten würde ich juristischen Rat empfehlen, denn ich tendiere zu einem Diebstahlverdacht.
Aber es sind auch hier zu wenige Details.

ein guter Anwalt hilft!!

Viel Erfolg.

Hallo TT,
einen juristisch abgesicherten Tip kann ich dir NICHT geben. In meiner jahrelangen Karriere als Betriebsrat gab es da auch noch nie Probleme: Zum einen kann man ja oft im Mitarbeiterverkauf mit Rabatt völlig legal einkaufen. Zum anderen haben Kollegen und auch ich des öfteren ausgesonderte Dinge gekauft, z.B. alte PCs, Werkzeug, Messinstrumente usw… Die Quittung für den Kauf war vom Personalchef unterzeichnet, da sollte eigentlich nichts mehr passieren, denke ich. Ich habe den Eindruck, dass die Selbstbedienung von Gesellschaftern/Geschäftsführern kein Einzelfall ist. Ob das erlaubt ist weiß ich nicht. Aber im Zweifel lässt das sich auch kaum nachweisen: Man kann z.B. zu sogenannten Testzwecken Dinge mit nach Hause nehmen, auch wertvolle Dinge, auch über Jahre. Und auf dieser Ebene braucht man dazu nichts Schriftliches, eine mündliche Abmachung reicht, und wie will man das widerlegen,
mfg
Uli

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Hallo und vielen Dank für deine schnelle Antwort,
zu den Details: Bei den Wareneinkäufen eines Mitarbeiters gehe ich mal von der Situation aus, dass im Zuge der handelsüblichen Bürobedarfsbestellung z.B. eine Tonerkartusche extra für Privat gekauft aber auch erstattet wird (zu Netto-EKP). Bei den Geschäftsführer-Einkäufen gehe ich einfach mal von einem sehr extremen Beispiel aus (einfach wegen des Unterschieds) und zwar dass bspw. eine Rechnung über einen Wagenheber mit auf einer Rechnung für Werkzeugdinge allgem. aufgeführt wird, der allerdings nicht angeliefert wurde. Nach Rückfrage stellte sich heraus, dass es ein Zubehörteil für eine technische Anlage des GF im Privathaus war (z.B. eine Wasserpumpe oder so) - einfach auch nur einmal um von dem Sachverhalt der Entnahme zur Probe hinweg zu kommen. Kannst du mir dazu etwas aussagen?

Viele Grüße, TT

sorry… kann dir da leider net weiterhelfen … Trotzdem noch viel Erfolg