Kann der Vermieter eine Mutter mit zwei Kindern aus der Wohnung
klagen,wenn die Mieterin (die Mutter) selbst gekündigt hat, jedoch den Auszugstermin nicht einhalten kann? Es wird in diesem Fall vorausgesetzt,dass die Miete immer pünktlich bezahlt wird, keine Mietrückstände bestehen und auch sonst keine Abmahnungen seitens des Vermieters erteilt wurden. Auch hat die Mieterin den Vermieter über eine mögliche Terminverschiebung informiert-sowohl per email, als auch via Telefon.
Hallöchen,
theoretisch könnte er klagen. Aber ein Klageverfahren dauert über ein Jahr. Wenn es sich nur um zwei oder drei Monate handelt, dann würde ich dem Vermieter das auch so sagen, dass er von Ihnen aus klagen könnte, aber es ist Unsinn, denn bei einer Klage sind Sie mindestens noch 12 Monate in der Wohnung ehe die Klage rechtskräftig ist.
Man kann im übrigen auch von einer Kündigung zurücktreten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe innerhalb von 14 Tagen nach Aussprechen der Kündigung.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
viele Grüße Sabine
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht beim Mieterverein oder einem Anwalt nachfragen.
Gruß
Udo
Moin, und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
kann denn der vermieter die kosten des klageverfahren auf die mieterin umwälzen? könne sie mir dazu etwas sagen?
LG, Jenny
Guten Morgen,
ich weiß nicht ob er es könnte. Aber selbst wenn er es könnte. Als Mutter mit 2 Kindern liegt ihre Pfändungsfreigrenze bei knapp 1500 Euro.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter sich auf ein Klageverfahren stürzt, wenn er sich auch nur ein bisschen informiert hat. Sollte er es zu Ihnen gesagt haben, gehe ich eher davon aus er wollte Ihnen nur Angst machen.
Ich würde die ganze Sache entspannt sehen.
Aber einen kleinen Tip habe ich noch. Sollten Sie ein geringes Einkommen haben oder sogar HARTZ IV beziehen, haben Sie die Möglichkeit sich bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen. Mit diesem Beratungsschein gehen Sie zu einem Antwalt Ihrer Wahl (vorher fragen ob er auch auf Beratungsschein abrechnet). Sie bezahlen einmalig 10 Euro an den Anwalt, den Rest trägt der Staat.
viele Grüße Sabine
Moin 
danke,danke für die Antwort 
da beruhigt mich doch ungmein.
wenn Sie jetzt auch noch ZUFÄLLIG Imobilienvermieterin in Flensburg wären und ne Wohnung für mich hätten, wäre mein Glück perfekt
aber DAS halte ich für sehr unwarscheinlich…
lg, jenny
Guten Morgen,
das ist allerdings wirklich sehr unwahrscheinlich. Ich wohne in NRW und habe einen anderen Job.
Aber Kopf hoch, nicht aufgeben, und vor allen Dingen dran glauben, dass Sie ganz schnell eine Wohnung finden.
Das Klappt das ganz bestimmt.
Alles Gute und viel Glück
Sabine
JA - warum denn nicht? Das kommt auf den Einzelfall an und z.B. bei Eigenbedarf auf jeden Fall oder soll Vermieter obdachlos sein weil Mieternicht auszieht.