Kündigungsrecht

Ich möchte bei meinem jetzigen Arbeitgeber zum 30.4.00 kündigen. Nun bekomme ich aber erst meinen Vertrag von meinem neuen Arbeitgeber erst am 31.3.00 zur Unterschrift. Wie kann ich dennoch fristgerecht kündigen. Reicht es aus, wenn ich die Kündigung vorab per Fax übermittle? Der Hauptsitz und die Personalabteilung meines jetzigen Arbeitgebers ist in Hamburg, ich selbst wohne in Essen. Es gibt allerdings in Essen eine Filiale, der ich allerdings nicht direkt unterstellt bin. Oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch. Bei mir gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Hast Du besondere Vorschriften für die Form der Kündigung im Arbeitsvertrag ? Dann halte sie sicherheitshalber ein. Falls nicht :kündige vorab per Fax an die Filiale in Essen und an das Büro in Hamburg.
Frage per Telephon ,ob es ankam (ev. Zeugen mithören lassen).
Schicke dann eine Kündigung per Einschreiben und Rückschein an die Stelle , die Deinen Arbeitsvertrag gegeben hat.
Dies ist wohl aufwendig , aber der sicherste Weg.

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Falls nicht :kündige vorab per Fax an die
Filiale in Essen und an das Büro in
Hamburg.

Vergiß aber nicht dir eine Sendebestätigung für das Fax ausdrucken zu lassen, denn sonst hilft´s dir gar net…

(grummel, so ein Fehler kann mich im Moment ein paar Tausender kosten)

Bernd

Bringt im Streitfall nichts. Auch ein Sendebericht „gut“ ist kein sicherer Beweis. Deshalb die erwähnte telephonische Bestätigung vor Zeugen.

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Hallo,
warum denn in die Ferne schweifen, wenn das …

Ein Telegramm gilt auch, allerdings nur zur Wahrung der Frist und sollte dann aber mit einer weiteren schriftlichen Kündigung nachgeschoben werden.Ein Telegramm ist ein Zustellungsnachweis .
MfG
Peter

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