Kündigungsrücknahme Zeitarbeit

Hallo,

meine Zeitarbeit hat mir fristgerecht (4 Wochen) zum 31.05.10 gekündigt, da es Anfang des Monats sehr schlecht mit neuen Einsätzen aussah. Jetzt hat sich aber spontan ein neuer Einsatz ergeben und die Firma möchte mich über den 31.05. hinaus behalten. das heisst, meine Zeitarbeit müsste die Kündigung zurücknehmen. Wenn sie das tun, gibt es dann wieder eine neue Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Hallo Sybille,

bestenfalls solltest du dir schriftlich die Rücknahme der Kündigung bestätigen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn dies geschehen ist, besteht das Vertragsverhältnis, als wäre nichts geschehen, das heißt die Kündigungsfrist beträgt nach wie vor 4 Wochen zur Mitte oder Ende des Monats, soweit kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde, der für die Zeit nach der Kündigung bestimmt ist.

Hallo, Sibylle -
danke dür die anfrage!
Wenn Dein Arbeitsvertrag „einfach“ weiterläuft (die Kündigung also zurückgenommen wird), tun das auch alle Fristen, also so, als ob nichts gewesen wäre.
Wenn, was ja auch möglich ist, die ZA-Firma einen neuen Vertrag mit Dir abschließen will, gelten verschiedene Fristen.Bevor alles wieder „auf null“ gesetzt werden darf, müssen bestimmte Zeiträume verstrichen sein, erkundige Dich da genauer. Das kann ich nicht genau angeben.
Vor allem drücke ich Dir die Daumen, dass Du demnächst lieber eine feste Stelle findest!
Anette

Hallo,

meine Zeitarbeit hat mir fristgerecht (4 Wochen) zum

31.05.10

gekündigt, da es Anfang des Monats sehr schlecht mit

neuen

Einsätzen aussah. Jetzt hat sich aber spontan ein

neuer

Einsatz ergeben und die Firma möchte mich über den

31.05.

hinaus behalten. das heisst, meine Zeitarbeit müsste

die

Kündigung zurücknehmen. Wenn sie das tun, gibt es dann

wieder

eine neue Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Hallo, wenn die Kündigung schriftlich zurück genommen
wird, besteht dadurch wieder ein Arbeitsverhältnis,
dass ggfl. auch wieder zu den gesetzlichen Bedingungen
gekündigt werden kann. Beste Grüße BS

Hallo,

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber erklärt, er würde die ausgesprochene Kündigung wieder zurücknehmen, so ist dies als Angebot anzusehen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Hierauf kann sich der Arbeitnehmer formlos einlassen. Lässt sich der Arbeitnehmer hierauf ein, wird dies als eine Rücknahmevereinbarung angesehen.

Die Kündigungsfrist verbleibt somit auf 4 Wochen zum 15. bzw. zum ende des Monats. Je nach Tarif und Betriebszugehörigkeit kann und wird sich die Frist verlängern.

Was ebenfalls eine Option wäre; Die Kündigung beibehalten und einen neuen Arbeitsvertag zum 01. bei der selben Fa. unterschreiben, hier aber zu besseren Konditionen! Über die Arbeitnehmerüberlassung ist das sicher möglich, jedoch auch sehr riskant und nicht zu empfehlen!!!

Bei jedem Vertrag gibt es eine Kündigungsfrist! Es wäre ja schlimm, wenn man z.B. nicht mehr aus seinem Handyvertrag käme oder Sonstiges. So ist es also normal, eine Kündigungsfrist im Vertrag zu haben. Diese darf Dich jedoch nicht schlechter stellen, wie gesetzlich vorgeschrieben (siehe BGB). Es kann aber eine bessere Frist für Dich vereinbart werden. Dies ist Verhandlungssache und auch nicht von einem Tarif oder Gesetzt abhängig, sondern vom Wollen der beteiligten Personen.

Hallo Sibylle
Du solldes nachfragen wie lange der Einsats den Die Firma Dir zuweist,gehen soll.Es könnte sein das Sie hingeht und die Ausgesprocehne Kündigung nur verschiben will;desweideren nachfragen ob es alles beim alten bleibt wenn ja schriftlich geben lassen,wenn nein am 31.5.10 ende machen.Lese Dir Deinen Vertrarg genau durch besonders die Regel mit der Zugehörigkeit der Firma,ist sehr wichtig für den Grundlohn der ist daran gekoppelt,um so länger um so höher der Grundlohn.Gr Asterix
P.S Hoffe ich konnte Dir helfen.

Erstmal würde das einer Rechtsauskunft gleich kommen. :expressionless:

Wenn sie das tun, gibt es dann wieder
eine neue Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Wenn Du keinen neuen Vertrag unterschreibst, dann sich ändert ja nichts. Also 4 Wochen wieder vorher.
Wenn Du keinen neuen Vertrag unterschreibst, würde es auch einer Neueinstellung mit Probezeit entsprechen.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Hallo,

die Zeitarbeitsfirma muß die Kundigung schriftlich für ungültig erklären, damit das vorherige Arbeitsverhältnis wieder in Kraft tritt. Die bisherige Kündigung ist damit hinfällig. Eine erneute Kündigung muß zum gegebenen Zeitpunkt dann neu ausgesprochen werden. Die bisher erworbenen Rechte bleiben erhalten.

(Dies ist keine rechtliche Beratung!)

mfg
manikopp

Hallo,

wenn die Kündigung wieder zurückgenommen wird, sollte es eigentlich so sein als wärst du nie gekündigt worden.

Gruss

Hallo!
Wenn du jetzt unbefristet oder länger als bis 1. juni bei denen unter vertrag stehst,dann auf jeden fall.
Mache mit denen eine genaue schriftliche Vereinbarung wie lange sie dich behalten wollen.
Sie dürfen dir aber insgesamt nicht öfter als drei mal verlängern,danach müssen sie dich unbefristet einstellen!

Hallo liebe Sibylle,

ja die Kündigungsfrist bleibt nach der Rücknahme der Kündigung und deiner Zustimmung zur Rücknahme bei 4 Wochen. Außer man würde bei einer neuen Kündigungssituation einen Aufhebungsvertrag schließen.
Da solltest du dir aber gut überlegen, ob dem zustimmst.

Es ist leider sehr häufig so in der Zeitarbeit, dass Mitarbeiter erst gekündigt werden und wenn sich kurzfristig dann doch noch eine neue Beschäftigungsmöglichkeit ergibt, die Kündigung zurückgenommen wird.

Mußte ich in meiner Tätigkeit als Disponentin auch häufiger leider so machen.

Solltest du weitere Fragen haben, kannst du mich gerne nochmal anschreiben.

VG
Kerstin

"Jetzt hat sich aber spontan ein neuer
Einsatz ergeben und die Firma möchte mich über den 31.05.
hinaus behalten.

das heisst, meine Zeitarbeit müsste die
Kündigung zurücknehmen. Wenn sie das tun, gibt es dann wieder
eine neue Kündigungsfrist von 4 Wochen?

Mit der Weiterbeschäftigung nimmt der Arbeitgeber seine Kündigung zurück - hier sollte normal eine neue ‚Zusatzvereinbarung‘ (Auftragsanweisung) bestehen (üblich bei ZA). Damit ist die Kündigung unwirksam. Damit ergibt sich eine neue 4wöchige Kündigungsfrist.

Nur Formsache: eine bestätigung, dass die Kündigung zurück genommen ist braucht es nicht, doch darf eingefordert werden.

Hi, es antwortet Dir marineblau
Ja, selbstredend bekommst Du eine neue Kündigungsfrist. Wenn die Kündigung - schriftlich - und darauf solltest Du achten, zurückgenommen wird, ist Dein bisheriger Arbeitsvertrag voll gültig. Die ursprüngliche Kündigung gilt sozusagen als nicht existent.
Ok?
Grüße uns alles Gute, marineblau

Hallo Sibylle,

wenn die Kündigung zurückgezogen wird, bleibt alles beim Alten. Das ist sozusagen so, als wäre das nie geschehen, d.h. du hast weiterhin eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oder eben das, was im Tarifvertrag ggfs. steht.

Viele Grüße,

Sophie

Hallo,
bin leider erst heute aus Urlaub zurück, daher gleich Deine Antwort:
Erst mal ein klares Jein :wink:
Es kommt darauf an, wie die „Weiter-Arbeit“ nach dem 31.05. aussieht.

Dein Arbeitsverhältnis ist zum 31.05. per einseitiger Willenserklärung aufgelöst worden. Dagegen kannst Du Dich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung im Rahmen des Kündigungsschutzes wehren.

Falls EXAKT dieses Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus Bestand haben soll, so bedarf es einer Willenserklärung BEIDER Parteien, d. h. eine schriftliche Vereinbarung, dass Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortführen möchten UND Deine Zustimmung hierzu. Hier ist dann die Frage, was in dieser Vereinbarung genau steht. Vorsicht also bei Abgeltungsklauseln, etc.
Wenn es sauber zugeht in Deiner Zeitarbeitsfirma, so müßte da ein Satz stehen wie: „… aus der Kündigung vom … zum 31.05.2010 leitet der Arbeitgeber keine weiteren Rechte ab. Das Arbeitsverhältnis vom… besteht unverändert fort.“
In diesem Fall wäre bei einer neuerlichen Kündigung wieder die tarifvertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfrist zu wahren.

Wenn Du Dir unsicher bist, weil mehr Text oder komplizierter Text in dieser Vereinbarung steht, so kannst Du Dich an die Rechtsberatungsstelle des Arbeitsgerichtes in Deiner Heimatstadt wenden (Arbeitsvertrag, Kündigung, Vereinbarung, etc. mitnehmen). Alternativ gibt es auch bestimmt andere kostenlose Rechtsberatungen (Gewerkschaft, etc.).

Gruß
Harry

Wenn Du der Rücknahme zustimmst dann beginnt danach wieder die Zeit neu. VG

Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht antwortete, meine emailadresse hatte sich geändert und so lese ich erst heute Ihre Anfrage. Ich hoffe sehr, Ihr Problem wurde gelöst!
Nochmals sorry und lieben Gruß
Marina Ines

Hallo Marina,

vielen Dank der Rückmeldung nach dieser langen Zeit :smile: Das Problem wurde gelöst. Es gab zum Glück keinerlei Schwierigkeiten damit.

Viele Grüße
Sibylle Niebuhr